Die Währungsreform von 1948 trat am 20. Juni 1948 in der Trizone, den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands, in Kraft. Ab 21. Juni 1948 war dort die Deutsche Mark (DM) alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Die beiden bisher gültigen Zahlungsmittel Reichsmark und die Rentenmark (RM) wurden zwangsumgetauscht und dabei mehr oder weniger im Nennwert herabgesetzt.
Bei der Deutschen Bundespost erschien am 20.Juni 1958 eine Marke (MiNr 291" zu "10 Jahre Deutsche Mark" mit der Abbildung der Wappenseite eines 5-DM-Stückes.