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Der Reichstagsbrandprozess

Moderator: Rüdiger


Beitrag So 17. Sep 2017, 15:28

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Zum 20. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus erschien 1965 in der DDR dieses Postwertzeichen, MiNr. 1102, das Georgi Dimitroff vor dem Reichsgericht in Leipzig sowie ein Titelblatt der "Roten Fahne" zeigt:

Stamps_of_Germany_(DDR)_1965,_MiNr_1102.jpg
Am Abend des 27.02.1933 brannte das Reichstagsgebäude in Berlin. Dies bot den Nationalsozialisten die Möglichkeit, in der so genannten Reichstagsbrandverordnung die Grundrechte in Deutschland außer Kraft zu setzen und zahlreiche Gegner, in der Hauptsache Kommunisten, festnehmen zu lassen. Dimitroff, der sich gerade illegal in Deutschland aufhielt, wurde am 09.03.1933 in Berlin verhaftet. Ihm hatte man eine Schlüsselrolle im Schauprozess vor dem Reichsgericht in Leipzig zugedacht. Neben ihm standen auch die beiden bulgarischen Kommunisten Blagoi Popow und Wassil Tanew sowie der Vorsitzende der KPD-Reichstagsfraktion Ernst Torgler und der Niederländer Marinus van der Lubbe unter Anklage. Während die Ankläger 65 Belastungszeugen namhaft machten, wurden die von Dimitroff nominierten Zeugen abgelehnt und ein Wahlverteidiger verweigert. Zunächst wurde der Reichstagsbrandprozess in Leipzig mit Lautsprechern auf die Straßen übertragen. Als es jedoch Dimitroff als glänzendem Rhetoriker gelang, den preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring immer wieder in die Rolle des Angeklagten zu drängen, verschwanden die Lautsprecher von den Straßen.

Für die Nationalsozialisten wurde der Prozess zum Debakel. Für die Anschuldigungen gegen Dimitroff und die anderen kommunistischen Funktionäre konnten keine Beweise beigebracht werden. Durch Fragen an Zeugen wie Göring und Joseph Goebbels gelang Dimitroff überdies der Nachweis, dass niemand in den regierenden Kreisen Deutschlands wirklich einen Aufstand erwartet hatte und daher auch keine Maßnahmen zu seiner Vereitelung getroffen worden waren. Der Gerichtsvorsitzende bestätigte die Souveränität Dimitroffs mit der Bemerkung: „Im Ausland ist man schon der Meinung, dass nicht ich, sondern Sie die Verhandlung leiten!“

In seinem Schlusswort erklärte Dimitroff:

Ich gebe zu, meine Sprache ist scharf und hart. Mein Kampf und mein Leben waren auch immer scharf und hart. Diese Sprache ist aber eine offene und aufrichtige Sprache. Ich pflege die Dinge beim rechten Namen zu nennen. Ich bin kein Rechtsanwalt, der hier seinen Mandanten pflichtgemäß verteidigt. Ich verteidige meine eigene Person als angeklagter Kommunist. Ich verteidige meine eigene kommunistische, revolutionäre Ehre. Ich verteidige meine Ideen, meine kommunistische Gesinnung. Ich verteidige den Sinn und den Inhalt meines Lebens ...

Da es der Anklage auch nicht gelang, eine Verbindung zwischen dem geständigen van der Lubbe und der KPD bzw. Dimitroff herzustellen, sprach das Gericht ihn frei.

Liebe Grüße
Rüdiger

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