Hallo Heinz,
im Netz fand ich die folgende pdf-Datei:
http://www.dphj.de/files/ausstellungsor ... hj2015.pdf" target="_blank
In dieser Ausstellungsordnung findet sich unter anderem der § 12, in dem es heisst, dass auch nichtphilatelistisches Material erlaubt ist. Der jeweilige Aussteller hat wohl nur die Ausnahme zu definieren. Da der gezeigte blanco Ersttagsbriefumschlag eindeutig einen philatelistischen Bezug hat, ist mMn dein gut gemeinter Kommentar zum eingestellten Diddl-Teddy nicht im Sinne dieser Ausstellungsordnung.
§ 12 Exponatbewertung
Bewertungskriterien
1. Ein Exponat wird nach folgenden Kriterien bewertet:
- Dem Exponat ist ein Titelblatt voranzustellen, dessen Gestaltung nicht bewertet wird.
- Das Exponat soll einen originellen und treffenden Titel tragen.
- Es soll einen logischen, individuellen und dem gewählten Titel voll entsprechenden Sammlungsplan besitzen.
- Es soll einen klaren Aufbau des zu behandelnden Gebietes zeigen, der den charakteristischen Aspekten der jeweiligen
Wettbewerbsklasse entspricht.
- Es soll individuell ausgearbeitet sein und korrekte postgeschichtliche bzw. thematische Kenntnisse sowie die gängige
Forschung berücksichtigen.
- Es soll ausschließlich aus geeignetem philatelistischen Material bestehen und dessen gesamte Vielfalt berücksichtigen.
- Das gezeigte Material soll mit dem gewählten Gebiet eng übereinstimmen und in möglichst hoher Qualität vorhanden
sein.
- Fälschungen, Verfälschungen, Neudrucke, Nachdrucke, Reproduktionen dürfen nicht gezeigt werden. Davon
ausgenommen sind Stücke zur Demonstration. Sie sind, ebenso wie Reparaturen, deutlich zu kennzeichnen.
- Nichtphilatelistisches Beiwerk (Zeichnungen, Bilder, Fotos, Stiche usw.) darf nur in Ausnahmefällen gezeigt werden und
muss einen philatelistischen Bezug haben.
- Die Beschriftung ist klar und knapp zu halten und hat Zusammenhänge und Besonderheiten zu erklären.
- Die Gestaltung des Exponates soll ästhetischen Kriterien entsprechen.
- Zur Bewertung steht nur das tatsächlich ausgestellte Exponat.Allerdings tritt dieser Paragraph mit all den anderen erst am 01.09.2015 in Kraft:
Ausstellungsordnung der Deutschen Philatelisten-Jugend e.V.
Vom 30. Mai 2015
§ 17 Inkrafttreten
Diese Ausstellungsordnung tritt ab 01.09.2015 in Kraft.
Trier, den 17.06.2015 Liebe Grüße
Matthias