EF der MiNr. 351 im August 1963 portorichtig auf Postkarte nach Frankreich, denn für Standardsendungen in CEPT-Länder galt der Inlandtarif von 15 Pf:
In Saint Mande wurde am 10.08.1963 um 9:15 Uhr, wohl als Ankunftsstempel, ein Tagesstempel abgeschlagen.
Die Adresse wurde durchgestrichen und am 21.08.1963 um 19:15 Uhr wurden zwei französische Postwertzeichen zu 0,10 Francs verklebt und per Tagesstempel entwertet. Ich vermute, dass es sich dabei um die Begleichung der Postlagergebühr handelte und dass der Empfänger den Beleg an diesem Tag im Postamt abgeholt hat!???
Liebe Grüße
Rüdiger