Foren-Übersicht Themen des Monats 2017 Thema des Monats April 2017 - Mein besonderer Beleg Postzustellungsauftrag

Postzustellungsauftrag

Im April sollen hier Belege aller Art gezeigt werden, die für Euch etwas Besonderes sind.
Ganz egal, ob für diesen Beleg für Euch gilt "selten", "ausgefallen", "lange danach gesucht", "kann ich überhaupt nicht deuten",...
Ich bin schon sehr gespannt!!!
Liebe Grüße
Rüdiger

Moderator: Rüdiger


Beitrag Fr 14. Apr 2017, 14:57

Beiträge: 46874
Wohnort: Trier
Für die Deutsche Bundespost (DBP) handelte es sich beim Postzustellungsauftrag um die förmliche Zustellung von in erster Linie gerichtlichen Urkunden, die der DBP durch die ZPO (Zivilprozeßordnung) in den §§ 193 ff. a. F. übertragen worden war. Das förmlich zuzustellende Schriftstück wurde bis zum Inkrafttreten der Postordnung vom 16. Mai 1963 wie eine gewöhnliche Sendung behandelt (Brief mit Zustellungsurkunde). Auf Grund eines Urteils des Bundesgerichtshofs, nach dem die DBP für Fehler ihrer Bediensteten bei der förmlichen Zustellung haftet, wurde dieses Verfahren geändert. Nun musste ein formeller Antrag an das Zustellpostamt gerichtet werden. Dieser Antrag wurde der Deutschen Bundespost als gewöhnlicher Brief bis Anfang 2004 in einem graublauen Umschlag nach amtlichem Muster übergeben. Auf dem Umschlag war die Anschrift des Zustellpostamts anzugeben. Dieser Umschlag musste das verschlossene Schriftstück mit der Anschrift des Zustellungsempfängers und ein weiteres Formblatt zur Postzustellungsurkunde enthalten. Die Deutsche Bundespost führte regelmäßig nur eine vereinfachte Zustellung nach § 195 Abs. 2 Satz 2 ZPO a. F. durch. Die amtlichen graublauen Umschläge konnten durch eine Überleitungsvorschrift in der Zustellungsvordruckverordnung noch bis Ende des Jahres 2004 weiterverwendet werden. Ab Mai 2004 wurden neue Umschläge nach amtlichem Muster in gelber Farbe eingeführt.
Hier ein Umschlag zur Übersendung des verschlossenen Umschlags mit dem eigentlich zuzustellenden Schriftstück. Wie obewn beschrieben wurde dieser Umschlag an ein Zustellpostamt adressiert. Zum Zeitpunkt des Versandes (13.7.1977) betrug das Porto für einen Postzustellungsauftrages 300Pf (Portoperiode 1.7.1974 bis 31.12.1978), die hier in Form von Briefmarken verklebt wurden.
Umschläge für Postzustellungsaufträge in diesem kleineren Format (DIN B 6) sind nicht sehr häufig zu finden.

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