Die Blockausgabe Widerstandskämpfer war nicht zur Frankatur zugelassen!
Lediglich die Einzelmarken aus diesem Block durften als Porto verklebt werden.
Hier ein Beispiel für eine solche, eigentlich unzulässige EF eines Briefes mit einem Widerstandskämpferblock:
Der Beleg muß in Nierstein in einen Briefkasten eingeworfen worden sein, denn am 09.10.1964 um 11 Uhr wurde in 6505 NIERSTEIN die nicht zulässige Frankatur erkannt und der Tagesstempel wurde neben die Frankatur gesetzt. Der Block wurde mit Blaustift umrahmt und so als nicht frankaturgültig gekennzeichnet. "70" Pfennig wurden als beim Empfänger einzuziehende Nachgebühr in Blaustift vermerkt und der Brief wurde an seinen Bestimmungsort 6081 Leeheim weitergeleitet.
Dort verweigerte laut rückseitigem handschriftlichen Vermerk der Empfänger am 10.10. die Annahme wegen der Nachgebühr und der Brief ging an den Absender "Zurück":
Beim Postamt 65 MAINZ 1 angekommen wurde die Blockfrankatur nunmehr doch als zulässig anerkannt und per Handrollstempel mit Einstellung 09.10.1964 18 Uhr wurde der Block entwertet. Somit war der Handrollstempel augenscheinlich vom 09.10.1964 auf den 10.10.1964 noch nicht umgestellt worden.
Die Nachgebühr sowie der Vermerk "Zurück" wurden gestrichen und der Beleg konnte nunmehr endlich dem Empfänger ohne Nachgebührerhebung zugestellt werden.
Liebe Grüße
Rüdiger