Zu per Nachnahme aufgegebenen Briefen erfolgte normalerweise keine Dokumentation per Einlieferungsschein.
Nur auf Anforderung des Einlieferers wurde zu einem Brief per Nachnahme ein Einlieferungsschein erstellt.
Die Gebühr dafür betrug 50 Pf, die auf dem Einlieferungsschein in Postwertzeichen verklebt und entwertet wurde, hier am 23.11.1987, also während des ersten Gültikeitsmonats, in Form einer EF der Wertstufe SWK zu 50 Pf vom Oberrand des 100er-Bogens mit der Reihenwertzahl "40,00", also vom Bogenfeld 8 stammend:
Dieses außergewöhnlich seltene Exemplar konnte ich beim GT in Osnabrück für 20 € erwerben, da lacht das Sammlerherz!
Liebe Grüße
Rüdiger