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Teilbarfrankaturen

Moderator: Rüdiger


Beitrag So 21. Mai 2017, 17:39

Beiträge: 16952
Ab dem 01.07.1981 waren Briefsendungen, auf denen der Raum zum ordnungsgemäßen Aufkleben der Postwertzeichen nicht ausreichte, mit dem Abdruck eines Gummistempels "Gebühr bezahlt Taxe perçue" zu versehen und die entrichtete Gebühr war darin handschriftlich zu vermerken. Ein nebengesetzter Tagesstempel sollte diese Vorgehensweise dokumentieren.

Da diese Bedingungen nur sehr selten erfüllt waren kamen solche Belege im Postalltag als Bedarfspost fast nicht vor.

Mit der Ausgabe der "krummen" Wertstufen zu 33 Pf und 38 Pf der Dauerserie SWK am 06.02.1989 entdeckten viele Sammler diese Vorschrift für sich neu und bereiteten entsprechende Belege vor.

Der Trick bestand dabei darin, diese Wertstufen zu verkleben und dabei einen "krummen" Fehlbetrag offen zu lassen, der mit Postwertzeichen nicht dargestellt werden konnte. Besonders beliebt war dabei der Fehlbetrag in Höhe von 4 Pf.

Hier ein solches Beispiel aus Wuppertal, wo zwei Exemplare der Wertstufe zu 33 Pf auf einer Standardbriefdrucksache der Portostufe zu 70 Pf verklebt wurden. Das fehende Porto in Höhe von 4 Pf wurde dann bei der Einlieferung dieses Beleges am Postschalter bar bezahlt:

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Liebe Grüße
Rüdiger

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