Foren-Übersicht Themen des Monats 2016 Thema des Monats September 2016 - Nachgebühr Nachgebühr bei Freistempelfrankatur

Nachgebühr bei Freistempelfrankatur

In diesem Monat versuchen wir uns mal gemeinsam an einem postgeschichtlichen Thema: "Nachgebühr"
Mit "Nachgebühr" bzw. "Nachentgelt" wurden Postsendungen belegt, für die der Empfänger etwas zahlen mußte, bevor er die Sendung von der Post ausgehändigt bekam!
Ich verspreche Euch hiermit die Einführung in ein sehr interessantes, wenn auch recht schwieriges Sammelgebiet.
Gerne dürft Ihr Eure mit "Nachgebühr" belegten Sammelobjekte hier vorstellen, auch oder gerade wenn Ihr selbst noch keine Beschreibung dazu abgeben könnt.
Vielleicht sind wir mit vereinten Kräften dann doch in der Lage, den einen oder anderen Beleg zu deuten!???
Ich bin wie immer sehr gespannt, wie sich dieses Monatsthema entwickeln wird!???
Liebe Grüße
Rüdiger

Status 11.09.2016: 50 Beiträge haben wir erreicht und einige Fragen konnten bereits beantwortet werden: weiter so!!!
Status 30.09.2016: 92 Beiträge haben wir mit vereinten Kräften im laufenden Monat zusammengebracht, alle Achtung!
Status 23.10.2016: 100 Beiträge!!!

Moderator: Rüdiger


Beitrag So 25. Sep 2016, 21:15

Beiträge: 5112
Wohnort: Lübeck
Hallo zusammen,

bei einem kürzlichen Briefmarkenfreundetreffen habe ich in einer Wühlkiste so einige Nachgebühr-Umschläge gefunden und gleich für das Forum gesichert. Hier ist ein Umschlag mit Freistempelfrankatur zu 80 Pf vom 15.5.86der AOK Straubing. Das Porto für einen Standart-Brief betrug zu der Zeit auch 80 Pf, also muss man ja davon ausgehen, das der Brief mehr als 20 gr. gewogen hat, oder? Also hätten 50 Pf mehr drauf gehört, aber wie kommt jetzt 110 Pf Nachgebühr zustande?

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Beiträge: 5112
Wohnort: Lübeck
Der 2. Freistempel-Beleg gibt mir auch wieder Rätsel auf: Ursprünglich als Briefdrucksache zu 40 Pf frankiert durch die Firma edagraph Nürnberg am 16.9.75 und dann mit 60 Pf Nachporto versehen. Zu allem überfluss auch noch nach verweigerter Annahme des Empfängers zurück gesandt, aber auch hier die Fragezeichen im Gesicht, wie sich der Betrag von 60 Pf zusammen setzt und warum überhaupt der Vermerk Briefdrucksache durchgestrichen ist.

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Beste Grüsse

Bernd


Beiträge: 46874
Wohnort: Trier
Hallo Bernd,

Beim ersten Beleg vom 15.5.1986 berechnet sich die Nachgebühr wie folgt:

einfacher Fehlbetrag (50Pf) plus 60Pf ergibt zusammen 110Pf. Diese Regelung galt von 1.7.1982 bis zum 31.3.1989.

Viele Grüße

Heinz


Beiträge: 46874
Wohnort: Trier
Hallo Bernd,

zum zweiten Beleg kann ich Dir folgendes schreiben:

Vom 1. März 1963 bis 1. April 1993 gab es die Versendungsform "Briefdrucksache". Die Briefdrucksache stellte in der postbetrieblichen Behandlung und hinsichtlich der Gebühr eine Zwischenstufe zwischen Brief und Drucksache dar. Grundform war die Drucksache. Beim Versand als Briefdrucksache konnte sie jedoch durch folgende Zusätze in einem beliebigen Verfahren erweitert werden: Nachtragen von bis zu 10 Wörtern oder Buchstaben, Nachtragung von Ziffern in beliebiger Menge sowie Streichungen oder Unterstreichungen von Textstellen, wenn sie im Zusammenhang zum gedruckten Text stehen. Briefdrucksachen durften bis zu 500 g schwer sein. Sie mussten wie Drucksachen offen sein und die Bezeichnung „Briefdrucksache“ tragen.
Nun gibt es die Möglichkeit, dass der Umschlag aus Versehen verschlossen wurde oder dass gegen die Zusatzbestimmungen für eine Briefdrucksache verstoßen wurde (z.B. mehr als 10 Worte nachgetragen wurden) und bei der Post kontrolliert wurde, ob es sich um eine Briefdrucksache gehandelt hat. Darauf hin wurde Briefdrucksache durchgestrichen und der Umschlag als Brief behandelt. Am Briefporto von 50Pf fehlten also 10Pf.
Von 1.7.1972 bis zum 30.6.1982 galt folgende Nachgebührenregelung:
einfacher Fehlbetrag (10Pf) plus 50Pf macht zusammen 60Pf.

Viele Grüße
Heinz


Beiträge: 5112
Wohnort: Lübeck
Hallo Heinz,

vielen Dank für Deine Erläuterungen, da habe ich wieder etwas hinzugelernt!


Beste Grüsse

Bernd


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