Foren-Übersicht Themen des Monats 2016 Thema des Monats September 2016 - Nachgebühr Das Eineinhalbfache des Fehlportos als Nachgebühr

Das Eineinhalbfache des Fehlportos als Nachgebühr

In diesem Monat versuchen wir uns mal gemeinsam an einem postgeschichtlichen Thema: "Nachgebühr"
Mit "Nachgebühr" bzw. "Nachentgelt" wurden Postsendungen belegt, für die der Empfänger etwas zahlen mußte, bevor er die Sendung von der Post ausgehändigt bekam!
Ich verspreche Euch hiermit die Einführung in ein sehr interessantes, wenn auch recht schwieriges Sammelgebiet.
Gerne dürft Ihr Eure mit "Nachgebühr" belegten Sammelobjekte hier vorstellen, auch oder gerade wenn Ihr selbst noch keine Beschreibung dazu abgeben könnt.
Vielleicht sind wir mit vereinten Kräften dann doch in der Lage, den einen oder anderen Beleg zu deuten!???
Ich bin wie immer sehr gespannt, wie sich dieses Monatsthema entwickeln wird!???
Liebe Grüße
Rüdiger

Status 11.09.2016: 50 Beiträge haben wir erreicht und einige Fragen konnten bereits beantwortet werden: weiter so!!!
Status 30.09.2016: 92 Beiträge haben wir mit vereinten Kräften im laufenden Monat zusammengebracht, alle Achtung!
Status 23.10.2016: 100 Beiträge!!!

Moderator: Rüdiger



Beiträge: 14453
Für eine relativ lange Zeitspanne galt in Deutschland der Grundsatz, das Eineinhalbfache des Fehlportos als Nachgebühr zu erheben.

Hier ein früher Beleg, der nach Hemdingen adressiert am 15.10.1923 in Hamburg unfrankiert aufgegeben wurde:

IMG5_0002.jpg
Das Porto für einen Brief der ersten Gewichtsstufe betrug vom 10.10.1923 bis zum 19.10.1923 im Fernverkehr 5 Millionen Mark.

Daher wurden "7500" = 7,5 Millionen Mark als Nachporto erhoben.

Liebe Grüße
Rüdiger


Beiträge: 14453
Für diese Postkarte im Fernverkehr, Porto 10 Pfennig, wurde am 22.01.1958 eine mit dem eingedruckten, dem Ortstarif entsprechende Wertzeichen der Wertstufe zu 8 Pfennig versehene Ganzsache verwendet, die entsprechend den 2 Pfennig Fehlporto mit "3" Pfennig als dem Eineinhalbfachen des Fehlportos an Nachgebühr belegt wurde:

IMG5_0001 - Kopie.jpg
Liebe Grüße
Rüdiger


Beiträge: 46878
Wohnort: Trier
Hallo Rüdiger,

nach meinen Unterlagen wurden bei der Berechnung zwei Fehler gemacht:
Nach meinen Unterlagen sollte die Nachgebühr von 1.9.1948 bis zum 28.2.1963 das Eineinhalbfache des Fehlportos gerundet auf volle 5 Pfennige betragen, aber mindestens 10 Pfennige. Hier wurde aber weder auf volle 5Pf gerundet noch der Mindestbetrag von 10Pf erhoben.

Viele Grüße

Heinz


Beiträge: 14453
Dieser nach Aachen adressierte Beleg wurde als "Drucksache" am 02.06.1958 in Berlin aufgegeben:

IMG5_0001 - Kopie.jpg
Die Sendungsart "Drucksache" wurde nicht anerkannt und daher durchgestrichen. Somit war aus der Portostufe zu 7 Pfennig für eine Drucksache die Portostufe 20 Pfennig für einen Brief im Fernverkehr geworden.

Das Eineinhalbfache des Fehlportos in Höhe von 13 Pfennig ergibt rechnerisch 19,5 Pfennig, die zu "20" Pfennig aufgerundet als "Nachgebühr" erhoben wurden.

PS:
Dass die Marke auf diesem Beleg unten links einen kapitalen Zahnfehler hat muß man bei so interessanten Belegen aus dem Postalltag in Kauf nehmen, denn allzu schnell dürfte sich ein zweiter solcher Beleg nicht für die Sammlung auftreiben lassen. Also Interessantes wie einen solchen Beleg erst einmal für 1 € aus der Grabbelkiste befreien und bei sich ergebender Gelegenheit durch ein besser erhaltenes Stück austauschen!

Liebe Grüße
Rüdiger


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