Wie bereits beschrieben wurden nicht ausreichend freigemachte Belege im internationalen Verkehr sofern möglich zur Ergänzung der Freimachung an den Absender zurückgeleitet, um die Postgebühren im Absenderland zu kassieren.
Sofern dieses nicht möglich war, z.B. bei Ansichtskarten, auf denen kein Absender angegeben war, wurde auf der Sendung mit einem Stempel "T" = Taxierung auf die Unterfrankatur hingewiesen.
Der Fehlbetrag wurde in der im internationalen Postdienst geltenden französischen Währung in Centimes auf der Sendung vermerkt.
Bei dieser "Pfingsten 1923" (Pfingsten 1923 war am 20./21.05.) geschriebenen und in CANTON in China aufgegebenen Ansichtskarte wurde ein entsprechender Einkreisstempel in Violett "CENTIMES T" abgeschlagen, der handschriftlich um eine "30" ergänzt wurde:
Als Nachporto in deutscher Währung vermerkte man für die 30 Centimes zu dieser Zeit "180" Mark in Blaustift, die beim Empfänger eingezogen wurden.
Liebe Grüße
Rüdiger