Foren-Übersicht Themen des Monats 2016 Thema des Monats September 2016 - Nachgebühr Fehlbetrag + 80 Pf Einziehungsgebühr der DBP

Fehlbetrag + 80 Pf Einziehungsgebühr der DBP

In diesem Monat versuchen wir uns mal gemeinsam an einem postgeschichtlichen Thema: "Nachgebühr"
Mit "Nachgebühr" bzw. "Nachentgelt" wurden Postsendungen belegt, für die der Empfänger etwas zahlen mußte, bevor er die Sendung von der Post ausgehändigt bekam!
Ich verspreche Euch hiermit die Einführung in ein sehr interessantes, wenn auch recht schwieriges Sammelgebiet.
Gerne dürft Ihr Eure mit "Nachgebühr" belegten Sammelobjekte hier vorstellen, auch oder gerade wenn Ihr selbst noch keine Beschreibung dazu abgeben könnt.
Vielleicht sind wir mit vereinten Kräften dann doch in der Lage, den einen oder anderen Beleg zu deuten!???
Ich bin wie immer sehr gespannt, wie sich dieses Monatsthema entwickeln wird!???
Liebe Grüße
Rüdiger

Status 11.09.2016: 50 Beiträge haben wir erreicht und einige Fragen konnten bereits beantwortet werden: weiter so!!!
Status 30.09.2016: 92 Beiträge haben wir mit vereinten Kräften im laufenden Monat zusammengebracht, alle Achtung!
Status 23.10.2016: 100 Beiträge!!!

Moderator: Rüdiger



Beiträge: 90

Einzelfrankatur des oben geschnittenen 80 Pf Wertes der Dauerserie SWK (MiNr. 1342 C) aus Markenheftchen 25 oder 26a auf Brief bis 20g (100 Pf) mit 100 Pf Nachgebühr (20 fehlende Pf + 80 Pf Einziehungsgebühr), gestempelt mit "Nachträglich entwertet"-Stempel vom 06.11.1990 in Kassel 1

Bild017.jpg

Wann war eigentlich der Übergang von 80 auf 100 Pf Einziehungsgebühr? Wo findet man eine Übersicht dafür?


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Hallo Jens,

Zu Deinen Fragen kann ich Dir nur folgendes Antworten: Von 1.7.1982 bis 1.4.1989 betrug die Einziehungsgebühr 60Pf, ab 1.4.1989 dann 80Pf. Ab 1988 gab es auch im "Mengeneinziehungsverfahren" eine ermäßigte Einziehungsgebühr von 45Pf oder 30Pf. Die Erhöhung auf 100Pf kann ich leider zeitlich nicht eindeutig zuweisen, es sollte vermutlich der 1.7.1997 gewesen sein. Auch dann gab es im Mengeneinziehungsverfahren eine ermäßigte Einziehungsgebühr von 50Pf und 30Pf.
Heute beträgt das Einziehungsentgelt 70 Cent für Postkarten, Standard- und Kompaktbriefe und 2,00 € für Maxi- und Großbriefe sowie Bücher- und Warensendungen. Es wird aber die Sendung meistens an den Absender zur Nachfrankatur zurückgegeben, so dass es kaum noch "Nachentgelte" gibt.

Die Nachgebührenregelung für den Zeitraum von 1945 bis zur Änderung am 1.4.1989 ist im Michel Postgebühren-Handbuch (Auflage 2004) aufgelistet. Es gibt aber jetzt eine Neuauflage (Ausgabe 2015/16), die sicherlich eine Weiterführung enthält.

Viele Grüße

Heinz


Beiträge: 46878
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Hallo Jens,

Das angesprochene Michel Postgebühren-Handbuch habe ich unter "Fragen und Diskussion philatelistische Literatur ‹ Literatur für den Deutschlandsammler" kurz vorgestellt.

Viele Grüße

Heinz


Beiträge: 90

Danke für die weiterführenden Hinweise, Heinz.
Das Michel Postgebühren-Handbuch interessiert mich sehr, nur ist es in der aktuellen Auflage für mich relativ teuer.

Anbei eine Postkarte, die mit 130 Pf frankiert und am 11.09.1991 in 6242 Kronberg im Taunus gestempelt wurde. Aufgrund der Nichteinhaltung der Standardmaße wurde diese Sendung als Brief der zweiten Gewichtsstufe bis 50g (170 Pf) eingestuft. Die 120 Pf Nachgebühr setzen sich aus dem Fehlbetrag von 40 Pf und der Einziehungsgebühr in Höhe von 80 Pf zusammen.

Bild019.jpg

Ich hoffe, dass die Beschreibung soweit stimmt.
Was bedeutet der dreieckige Stempel mit der 19?


Beiträge: 14453
Hallo Jens,

solche dreieckigen Stempel wie dieser mit einer "19" kennzeichnen das Datum für das Ende der Lagerfrist zur Abholung der Sendung beim Postamt, hier halt den 19., nachdem der Empfänger laut handschriftlichem Vermerk am "12." benachrichtigt worden war und die Lagerfrist eine Woche betrug.

Liebe Grüße
Rüdiger


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