Am 30.06.1955 waren die Postwertzeichen der Posthornserie bereits ein halbes Jahr ungültig und wurden zur Dokumentation dieses Umstandes in Blaustift umrahmt und in Eschwege im Unterschied zu der gültigen Zwangszschlagsmarke nicht gestempelt:
Der Brief wurde mit "30" Pfennig als dem Eineinhalbfachen des Fehlportos in Höhe von 20 Pf an Nachgebühr belegt, was ein Nachgebührstempel "M Nachgebühr M" in Wiesbaden dokumentierte.
Der Empfänger hatte als Landesbehörde das Recht, solchen Sendungen den Inhalt zu entnehmen und den Umschlag zur Zahlung der Nachgebühr an den Absender zurück leiten zu lassen, was in diesem Falle geschah und worauf ein Zweizeilier "Inhalt entnommen"/"Nachporto zahlt Absender" in Violett mit dem Namenszug "Kiehl" des ausführenden Beamten hinweist.
Am 2.7. wurde der Brief in Wiesbaden mit einem Stempel "..../....Zurück" versehen und die Adresse sowie der Nachgebührstempel aus Wiesbaden wurden zur Entlastung des dortigen Postamtes gestrichen.
Der Absender erhielt den Briefumschlag zurück und mußte dafür 30 Pfennig Nachgebühr zahlen.
Eigentlich hat er damit Glück gehabt und das Geld gut investiert, denn heute kostet ein solcher Beleg locker das 100fache in Euro, sofern man überhaupt mal das Glück hat, ein solches Schätzchen zu heben!
Liebe Grüße
Rüdiger