Foren-Übersicht Themen des Monats 2016 Thema des Monats September 2016 - Nachgebühr Nachgebühr bei Posthorn-Belegen

Nachgebühr bei Posthorn-Belegen

In diesem Monat versuchen wir uns mal gemeinsam an einem postgeschichtlichen Thema: "Nachgebühr"
Mit "Nachgebühr" bzw. "Nachentgelt" wurden Postsendungen belegt, für die der Empfänger etwas zahlen mußte, bevor er die Sendung von der Post ausgehändigt bekam!
Ich verspreche Euch hiermit die Einführung in ein sehr interessantes, wenn auch recht schwieriges Sammelgebiet.
Gerne dürft Ihr Eure mit "Nachgebühr" belegten Sammelobjekte hier vorstellen, auch oder gerade wenn Ihr selbst noch keine Beschreibung dazu abgeben könnt.
Vielleicht sind wir mit vereinten Kräften dann doch in der Lage, den einen oder anderen Beleg zu deuten!???
Ich bin wie immer sehr gespannt, wie sich dieses Monatsthema entwickeln wird!???
Liebe Grüße
Rüdiger

Status 11.09.2016: 50 Beiträge haben wir erreicht und einige Fragen konnten bereits beantwortet werden: weiter so!!!
Status 30.09.2016: 92 Beiträge haben wir mit vereinten Kräften im laufenden Monat zusammengebracht, alle Achtung!
Status 23.10.2016: 100 Beiträge!!!

Moderator: Rüdiger


Beitrag So 4. Sep 2016, 20:53

Beiträge: 5112
Wohnort: Lübeck
Hallo zusammen,

mit dem Thema "Nachgebühren" bin ich ja richtig auf dem falschen Fuß erwischt worden :D Meine wenigen Belege davon hatte ich gerade im Mai auf der Messe Essen an einen gewissen "Rüdiger" ;) abgegeben, da ich das Thema nicht speziell sammle. Nun habe ich nach stundenlanger Suche aber immerhin noch 3 Belege finden können, die ich hier nicht vorenthalten möchte. Das sind auch die absolut letzten Belege mit Nachgebühr, die hier noch schlummern.

Der erste Beleg hat als Frankatur eine Posthorn-Marke zu 20 Pf nebst einer Notopfer-Marke, abgestempelt am 4.2.53 in Düsseldorf. Mit Blaustift wurde eine "30" über die Anschrift geschrieben, dazu ein roter Kastenstempel Nachgebühr - b (was auch immer das - b heissen soll). Meine Vermutung hierzu ist, dass der Brief schwerer als 20 Gramm war und somit statt 20 ganze 40 Pf gekostet hätte und die fehlenden 20 Pf mit 10 Pf "Strafgebühr" somit eingezogen wurden.

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Beitrag So 4. Sep 2016, 20:58

Beiträge: 5112
Wohnort: Lübeck
Der 2. Beleg hat als Frankatur einen senkrechten 4-er-Streifen Posthorn 10 Pf, gestempelt am 28.11.51 in Frankfurt am Main 2. Somit ist klar, dass der mehr als 20 Gramm gewogen hat und für einen Normalbrief richtig frankiert ist. Nur leider hat der Absender links oben den Vermerk "Luftpost" angebracht. Und genau die Luftpostgebühr von 5 Pf fehlt hier, so dass die 5 Pf mit weiteren 10 Pf Bearbeitungsgebühr mit Blaustift über der Anschrift vermerkt wurden und ein roter Kastenstempel Nachgebühr abgeschlagen wurde.

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Beitrag So 4. Sep 2016, 21:11

Beiträge: 5112
Wohnort: Lübeck
Der letzte Beleg hat es etwas in sich: Eine Postkarte mit einer 10 Pf-Frankatur, abgestempelt am 13.8.53 in Saarburg Bz. Trier. Diese Karte sollte nach Saarbrücken und bekam einen roten Kastenstempel Nachgebühr sowie eine mit Blaustift versehene 16. Dazu ist oben nochein blauer "T"-Vermerk mit einer in Bleistift geschriebenen 96. Frage: Was soll das?

Erster Lösungsversuch: Saarbrücken war seinerzeit "Ausland". Das Saarland wurde ja bekanntlich erst 1957 der Bundesrepublik eingegliedert und es musste somit als Auslandsporto 20 Pf frankiert werden. Nicht dass es hier wegen dem Absendeort zu Missverständnissen kommt: Saarburg ist eine Stadt im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz und liegt im westlichen Teil des Naturparks Saar-Hunsrück am Ufer der Saar sowie an der Mündung des Leukbaches. Quelle:Wikipedia.

Aber dann verliessen sie mich, wieso die blaue 16??? Hätte da nicht 20 stehen müssen? 10 Pf für fehlendes Porto und 10 Pf als Gebühr? Wenn da jemand eine Erklärung für mich hat, wäre ich für eine kurze Erläuterung dankbar.

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Beste Grüsse

Bernd

Beitrag So 4. Sep 2016, 21:44

Beiträge: 14453
Bernd HL hat geschrieben:
Der erste Beleg hat als Frankatur eine Posthorn-Marke zu 20 Pf nebst einer Notopfer-Marke, abgestempelt am 4.2.53 in Düsseldorf. Mit Blaustift wurde eine "30" über die Anschrift geschrieben, dazu ein roter Kastenstempel Nachgebühr - b (was auch immer das - b heissen soll). Meine Vermutung hierzu ist, dass der Brief schwerer als 20 Gramm war und somit statt 20 ganze 40 Pf gekostet hätte und die fehlenden 20 Pf mit 10 Pf "Strafgebühr" somit eingezogen wurden.

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Hallo Bernd,

der Begriff "Strafgebühr" ist in diesem Falle irreführend, denn zu dieser Zeit wurde in der Bundesrepublik Deutschland generell das Eineinhalbfache des Fehlbetrages als Nachgebühr erhoben, hier also "30" Pfennig für die für die zweite Gewichtsstufe fehlenden 20 Pfennig an Frankatur!

Das "b" im Nachgebührstempel aus Oberlahnstein bedeutet, dass an diesem Ort somit mindestens zwei solcher Nachgebührstempel in Gebrauch waren und es somit auf Belegen aus dieser Zeit auch einen solchen Nachgebührstempel ohne Kennbuchstabe oder aber einen mit einem "a" aus Oberlahnstein geben sollte!

Beitrag So 4. Sep 2016, 21:50

Beiträge: 14453
Bernd HL hat geschrieben:
Der 2. Beleg hat als Frankatur einen senkrechten 4-er-Streifen Posthorn 10 Pf, gestempelt am 28.11.51 in Frankfurt am Main 2. Somit ist klar, dass der mehr als 20 Gramm gewogen hat und für einen Normalbrief richtig frankiert ist. Nur leider hat der Absender links oben den Vermerk "Luftpost" angebracht. Und genau die Luftpostgebühr von 5 Pf fehlt hier, so dass die 5 Pf mit weiteren 10 Pf Bearbeitungsgebühr mit Blaustift über der Anschrift vermerkt wurden und ein roter Kastenstempel Nachgebühr abgeschlagen wurde.

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Moin Bernd,

dieser Brief wog zwischen 21 und 40 Gramm und entsprach somit der 2. Gewichtsstufe zu 40 Pfennig Porto.

Als Luftpostgebühr galten 5 Pfennig je 20 Gramm, hier also 10 Pfennig.

Als Nachgebühr wurde das Eineinhalbfache dieses Fehlbetrages in Höhe von 10 Pfennig gleich "15" Pfennig erhoben!

Somit hat der Absender den Vermerk "Luftpost" nach meiner Einschätzung nicht "leider" angebracht, sondern "zu Deinem Glück"!!!

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag So 4. Sep 2016, 22:03

Beiträge: 14453
Bernd HL hat geschrieben:
Der letzte Beleg hat es etwas in sich: Eine Postkarte mit einer 10 Pf-Frankatur, abgestempelt am 13.8.53 in Saarburg Bz. Trier. Diese Karte sollte nach Saarbrücken und bekam einen roten Kastenstempel Nachgebühr sowie eine mit Blaustift versehene 16. Dazu ist oben nochein blauer "T"-Vermerk mit einer in Bleistift geschriebenen 96. Frage: Was soll das?

Erster Lösungsversuch: Saarbrücken war seinerzeit "Ausland". Das Saarland wurde ja bekanntlich erst 1957 der Bundesrepublik eingegliedert und es musste somit als Auslandsporto 20 Pf frankiert werden. Nicht dass es hier wegen dem Absendeort zu Missverständnissen kommt: Saarburg ist eine Stadt im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz und liegt im westlichen Teil des Naturparks Saar-Hunsrück am Ufer der Saar sowie an der Mündung des Leukbaches. Quelle:Wikipedia.

Aber dann verliessen sie mich, wieso die blaue 16??? Hätte da nicht 20 stehen müssen? 10 Pf für fehlendes Porto und 10 Pf als Gebühr? Wenn da jemand eine Erklärung für mich hat, wäre ich für eine kurze Erläuterung dankbar.

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Beste Grüsse

Bernd


Hallo Bernd,

soweit so gut!

Weil das Saarland 1953 "Ausland" war hätte das korrekte Porto 20 Pfennig statt 10 Pfennig betragen und es wurde von der Deutschen Bundespost der für Sendungen ins Ausland übliche handschriftliche Vermerk "T" angebracht.

Im Saarland galt 1953 die französische Währung Francs, weshalb die bundesdeutschen 10 Pfennig Fehlporto dort in "16" Francs umgerechnet wurden!

Liebe Grüße
Rüdiger

PS:
Eigentlich schade, dass Du nicht noch 100 weitere solche interessante Belege mit Nachgebühr besitzt, die wir hier deuten könnten.

Die "96" in Bleistift ordne ich der Kennzeichnung eines Postens bei einer Auktion zu! Ich würde diese ebenso wie den Pfeil sowie die 8 € ausradieren!

Beitrag Di 6. Sep 2016, 21:06

Beiträge: 5112
Wohnort: Lübeck
Hallo Rüdiger,

vielen Dank für die weiteren Erläuterungen!


Rüdiger hat geschrieben:

PS:
Eigentlich schade, dass Du nicht noch 100 weitere solche interessante Belege mit Nachgebühr besitzt, die wir hier deuten könnten.



Tja, leider. Aber ehrlich gesagt, ich habe darauf auch nie speziell geachtet. Und somit muss ich jetzt "Konkurs" anmelden, was Belege mit Nachgebühr betrifft. Ich habe gestern Abend meinen kompletten Schrank durchsucht und nicht einen weiteren Beleg gefunden. Weder bei Dauerserien noch Sondermarken. Und da ich Belege ohnehin nach anderen Kriterien in die Sammlung aufnehme (mir ist z. B. die Portorichtigkeit oder auch eine Mischfrankatur relativ egal, wenn nur eine mir fehlende Marke oder mich interessierende Einheit drauf klebt), sind solche Sachen in meinem Bestand schon reinster Zufall. Die 20 Pf Marke z. B. lag in meiner "Mülltüte" (bitte nicht wörtlich nehmen!!!) an Beifang von ebay-Losen, die einzelne 10 Pf hatte ich eigentlich mal für einen Posthorn-Spezialsammler für kleinstes Geld mitgenommen und die senkrechte Einheit liegt fest in meiner Dauerserien-Sammlung. Ich hoffe trotzdem, dass hier noch einiges gezeigt werden kann.


Beste Grüsse

Bernd

Beitrag Sa 10. Sep 2016, 21:00

Beiträge: 14453
Hallo Bernd,

dann machen wir Deinem Wunsch entsprechend hier doch einfach mal weiter mit "Posthorn-Belegen"!

Mischfrankatur Bauten/Posthorn, am 17.08.1951 in München aufgegeben und frankiert als Brief im Fernverkehr (20 Pfennig) per "Eilbote/Exprès" (60 Pfennig im Ortszustellbereich):

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Der Adresse "Scheidegg/Allg. Haus Nr. 5 1/8" entsprechend lief dieser Beleg jedoch per Eilzustellung in den Landzustellbereich.

Für diesen Postservice galt eine Gebühr in Höhe von 120 Pfennig statt der verklebten 60 Pfennig für den in München üblichen Ortszustellbereich, weshalb eine Nachgebühr in Höhe von "60" Pfennig erhoben wurde.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag So 11. Sep 2016, 11:43

Beiträge: 14453
Es gibt zur Zeit der Posthornserie auch Nachgebührstempel mit Kennbuchstabe sowie Angabe des Postamtes, hier ein Beispiel vom Postamt Würzburg 2 mit einem solchen Stempel als Zweizeiler "Nachgebühr"/"Wzb2 c":

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Die Posthornserie war bis zum 31.12.1954 gültig und somit am 24.05.1954 zur Frankatur eigentlich zugelassen. Nicht zulässig war jedoch die Verwendung von Ganzsachenausschnitten zur Freimachung von Postsendeungen, was in diesem Falle versucht wurde. Als das Eineinhalbfache des Fehlportos von 10 Pfennig wurden "15" Pfennig in Blaustift vermerkt und beim Empfänger als Nachgebühr eingezogen.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag So 11. Sep 2016, 11:58

Beiträge: 14453
Am 30.06.1955 waren die Postwertzeichen der Posthornserie bereits ein halbes Jahr ungültig und wurden zur Dokumentation dieses Umstandes in Blaustift umrahmt und in Eschwege im Unterschied zu der gültigen Zwangszschlagsmarke nicht gestempelt:

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Der Brief wurde mit "30" Pfennig als dem Eineinhalbfachen des Fehlportos in Höhe von 20 Pf an Nachgebühr belegt, was ein Nachgebührstempel "M Nachgebühr M" in Wiesbaden dokumentierte.

Der Empfänger hatte als Landesbehörde das Recht, solchen Sendungen den Inhalt zu entnehmen und den Umschlag zur Zahlung der Nachgebühr an den Absender zurück leiten zu lassen, was in diesem Falle geschah und worauf ein Zweizeilier "Inhalt entnommen"/"Nachporto zahlt Absender" in Violett mit dem Namenszug "Kiehl" des ausführenden Beamten hinweist.

Am 2.7. wurde der Brief in Wiesbaden mit einem Stempel "..../....Zurück" versehen und die Adresse sowie der Nachgebührstempel aus Wiesbaden wurden zur Entlastung des dortigen Postamtes gestrichen.

Der Absender erhielt den Briefumschlag zurück und mußte dafür 30 Pfennig Nachgebühr zahlen.

Eigentlich hat er damit Glück gehabt und das Geld gut investiert, denn heute kostet ein solcher Beleg locker das 100fache in Euro, sofern man überhaupt mal das Glück hat, ein solches Schätzchen zu heben!

Liebe Grüße
Rüdiger

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