Foren-Übersicht Themen des Monats 2016 Thema des Monats September 2016 - Nachgebühr Fehlbetrag + 60 Pf Einziehungsgebühr der DBP

Fehlbetrag + 60 Pf Einziehungsgebühr der DBP

In diesem Monat versuchen wir uns mal gemeinsam an einem postgeschichtlichen Thema: "Nachgebühr"
Mit "Nachgebühr" bzw. "Nachentgelt" wurden Postsendungen belegt, für die der Empfänger etwas zahlen mußte, bevor er die Sendung von der Post ausgehändigt bekam!
Ich verspreche Euch hiermit die Einführung in ein sehr interessantes, wenn auch recht schwieriges Sammelgebiet.
Gerne dürft Ihr Eure mit "Nachgebühr" belegten Sammelobjekte hier vorstellen, auch oder gerade wenn Ihr selbst noch keine Beschreibung dazu abgeben könnt.
Vielleicht sind wir mit vereinten Kräften dann doch in der Lage, den einen oder anderen Beleg zu deuten!???
Ich bin wie immer sehr gespannt, wie sich dieses Monatsthema entwickeln wird!???
Liebe Grüße
Rüdiger

Status 11.09.2016: 50 Beiträge haben wir erreicht und einige Fragen konnten bereits beantwortet werden: weiter so!!!
Status 30.09.2016: 92 Beiträge haben wir mit vereinten Kräften im laufenden Monat zusammengebracht, alle Achtung!
Status 23.10.2016: 100 Beiträge!!!

Moderator: Rüdiger



Beiträge: 90

Anbei eine Einzelfrankatur des 33 Pf Wertes der Dauerserie Sehenswürdigkeiten (SWK) mit Unterrand aus 100er-Bogen auf echtgelaufener Ersttagskarte mit 87 Pf Nachgebühr (27 fehlende Pf + 60 Pf Einziehungsgebühr = 87 Pf), gestempelt am Ersttag, dem 12.01.1989 in 6657 Gersheim 2

Bild015.jpg


Beiträge: 14453
Hier wurde eine EF der Wertstufe zu 60 Pfennig der Jugendmarke 1988 auf dem Plattencover einer Single von Elvis Presley verklebt:

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Diese Portostufe deckte lediglich eine Postkarte ab, weshalb die Deutsche Bundespost in diesem Falle wegen der Nichteinhaltung des Standardformates diese Sendung als "Brief der ersten Gewichtsstufe über dem Standardbrief" einstufte, was eine Gebühr in Höhe von 130 Pfennig bedeutete. Als Nachgebühr wurde der Fehlbetrag von somit 70 Pfennig plus die Einziehungsgebühr in Höhe von 60 Pfennig, insgesamt also 130 Pfennig, erhoben.

Liebe Grüße
Rüdiger


Beiträge: 14453
Bei diesem Standardbrief (80 Pfennig) wurde am 22.11.1982 eine Mischfrankatur versucht, bestehend aus einer Sondermarke der Wertstufe zu 60 Pfennig sowie einem Ganzsachenausschnitt "DEUTSCHE BUNDESPOST BERLIN" der Wertstufe zu 20 Pfennig, als Freimarke verwendet:

IMG5.jpg
IMG5.jpg
Ab 01.01.1981 auf Nicht-Standardsendungen sowie ab 01.07.1982 auf allen Postsendungen waren sämtliche frankaturgültigen Postwertzeicheneindrucke aus Ganzsachen ausgeschnitten zur Frankatur zulässig, sofern sie auf dünnem Papier gedruckt waren. Ganzsachenausschnitte auf dickem Papier wie dieser hier, der aus einer Postkarte stammt, waren für alle Sendungen außer Standardsendungen und Wertbriefen mit Siegelabdruck zulässig.

Dieser auf einer Standardsendung verklebte Ganzsachenausschnitt auf dickem Papier wurde durch Umrahmung per Blaustift als ungültig dokumentiert und es wurden entsprechend den 20 Pfennig Fehlporto plus 60 Pfennig Einziehungsgebühr "80" Pfennig als "Nachgebühr" erhoben.

Der Empfänger verweigerte die Annahme und der Brief ging an den Absender "Zurück", worauf ein violetter Stempel des Postamtes München "M 5" hinweist.

Der Absender hatte somit die Nachgebühr zu zahlen!

Das ist mal wieder ganz nach meinem Geschmack ein Beleg "mit Gesicht", der uns seine "Geschichte" erzählt.

Liebe Grüße
Rüdiger


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Nicht freigemachte Postkarten kosteten 120 Pfennig Nachgebühr entsprechend dem Fehlporto in Höhe von 60 Pfennig plus 60 Pfennig als Einziehungsgebühr:

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Liebe Grüße
Rüdiger


Beiträge: 14453
Die Annahme dieser nicht freigemachten Postkarte wurde vom Empfänger verweigert und die Sendung ging an den Absender zurück, der dann die 120 Pfennig Nachgebühr zahlen mußte:

IMG5_0001 - Kopie.jpg
Liebe Grüße
Rüdiger


Beiträge: 14453
Dieser Brief der zweiten Gewichtsstufe wurde am 24.03.1987 statt mit 130 Pfennig nur mit 120 Pfennig freigemacht:

IMG5.jpg
Die 10 Pfennig Fehlporto plus 60 Pfennig Einziehungsgebühr führten zu der ausgewiesenen Nachgebühr in Höhe von "70" Pfennig, was von der Post quittiert wurde.

Liebe Grüße
Rüdiger


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Vom 1.7.1982 bis zum 31.3.1989 Nachgebührenregelung wie folgt: einfacher Fehlbetrag plus 60 Pfennig.
Bei diesem Brief von Quierschied nach St-Wendel wurde nur eine Marke zu 60Pf verklebt. Am Briefporto fehlten also 20Pf. Nach meiner Rechnung ergibt dies eine Nachgebühr von 20Pf + 60Pf, also 80Pf. Auf dem Umschlag wurden aber nur 70Pf ausgewiesen. Rechenfehler oder gibt es eine andere Erklärung??

20161109_0016.jpg


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Hallo Jens

In diesem Zusammenhang ist mir aufgefallen, dass beim ersten Beleg hier (von Jens eingestellt) die Rechnung auch nicht stimmen kann, da das Briefporto am 12.1.1989 auch 80Pf (und nicht 60Pf) betrug. Es fehlten also nicht 27Pf sondern 47Pf.

Viele Grüße

Heinz


Beiträge: 14453
Hallo Heinz,

bei dem im ersten Beitrag von Jens gezeigten Beleg handelt es nicht um einen Brief, sondern um eine Postkarte!

Bei dem zuletzt von Dir gezeigten Beleg vermute ich, dass dieser wegen des gedruckten Vermerks "Inliegend Behandlungsschein" sowie vermutlich fehlender Gummierung des Umschlages von der Post als Briefdrucksache anerkannt wurde.

Eine Briefdrucksache kostete 70 Pfennig Porto, womit die 10 Pfennig Fehlporto plus 60 Pfennig Einziehungsgebühr sich zu den ausgewiesenen "70" Pfennig als Nachgebühr addieren!???

Liebe Grüße
Rüdiger


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Hallo Rüdiger,

danke für Deine Antwort. Beim Beleg von Jens hatte ich jetzt die Beschriftung "Ersttagskarte" übersehen. Der von mir gezeigte Umschlag ist aber gummiert und er war auch zugeklebt. Aus gleicher Quelle gibt es noch weitere Umschläge dieser Art, die aber alle als Brief frankiert sind, je nach Portoperiode mit 80Pf oder 100Pf. An die Variante Briefdrucksache hatte ich auch erst gedacht, aber dies kann nicht sein, da alle Umschläge dieser Art zugeklebt waren.

Viele Grüße

Heinz


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