Foren-Übersicht Themen des Monats 2016 Thema des Monats September 2016 - Nachgebühr Portopflichtige Dienstsache

Portopflichtige Dienstsache

In diesem Monat versuchen wir uns mal gemeinsam an einem postgeschichtlichen Thema: "Nachgebühr"
Mit "Nachgebühr" bzw. "Nachentgelt" wurden Postsendungen belegt, für die der Empfänger etwas zahlen mußte, bevor er die Sendung von der Post ausgehändigt bekam!
Ich verspreche Euch hiermit die Einführung in ein sehr interessantes, wenn auch recht schwieriges Sammelgebiet.
Gerne dürft Ihr Eure mit "Nachgebühr" belegten Sammelobjekte hier vorstellen, auch oder gerade wenn Ihr selbst noch keine Beschreibung dazu abgeben könnt.
Vielleicht sind wir mit vereinten Kräften dann doch in der Lage, den einen oder anderen Beleg zu deuten!???
Ich bin wie immer sehr gespannt, wie sich dieses Monatsthema entwickeln wird!???
Liebe Grüße
Rüdiger

Status 11.09.2016: 50 Beiträge haben wir erreicht und einige Fragen konnten bereits beantwortet werden: weiter so!!!
Status 30.09.2016: 92 Beiträge haben wir mit vereinten Kräften im laufenden Monat zusammengebracht, alle Achtung!
Status 23.10.2016: 100 Beiträge!!!

Moderator: Rüdiger


Beitrag So 4. Sep 2016, 11:50

Beiträge: 46878
Wohnort: Trier
Behörden versandten an die Staatsbürger Postkarten, Drucksachen und Briefe unfrankiert, wenn die Behörde glaubte, die Nachricht liege vorwiegend im Interesse des Empfängers. Was dabei zu beachten ist, ergibt Abschnitt V, 1 der Postordnung von 1928: Die Behörde muß auf den Briefumschlag den Stempel "Portopflichtige Dienstsache" drücken und außerdem mit ihrem Siegel bekunden, daß es sich auch wirklich um eine solche handelt. Diese Postordnung wurde in der Bundesrepublik erst 1964 durch eine neue Postordnung ersetzt. Vom Empfänger wurde bei einer portopflichtigen Dienstsache nur das normale Porto kassiert.
Hier ein Postkartenvordruck, bei dem der notwendige Text "Portopflichtige Dienstsache" und das Siegel bereits aufgedruckt war. Es wurde das normale Postkartenporto für eine Ortspostkarte, das waren im April 1956 8Pf, vom Empfänger kassiert. Dies ist durch die Zahl 8 und den roten Nachgebühr-Stempel auf der Karte dokumentiert.

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Beitrag So 4. Sep 2016, 11:59

Beiträge: 14453
Hallo Heinz,

ein Superstück, das Du uns da präsentierst, denn es handelt sich um einen dann doch relativ selten mal zu findenden Beleg, gelaufen im "Nachbarortsverkehr" von Mannheim nach Ludwigshafen!

Nachbarortsverkehr ist ein Begriff der deutschen Postverwaltungen, der die ermäßigte Gebühr für Briefsendungen im innerörtlichen Verkehr auf bestimmte Nachbarorte ausdehnte.

Zum Nachbarortsverkehr sollten nicht nur zusammenhängende Postorte, sondern auch solche Postorte zugelassen werden, die, ohne baulich zusammenzuhängen, so nahe bei einander lagen und in so engen wirtschaftlichen Beziehungen standen, dass sie als ein einheitlicher Verkehrsbezirk angesehen werden konnten.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Sa 10. Sep 2016, 20:30

Beiträge: 14453
Hier eine recht frühe "Portopflichtige Dienstsache" der Portostufe zu 40 Pfennig als Fernbrief (10 Pfennig) per Einschreiben (30 Pfennig ab 01.06.1924), adressiert nach "Tietelsen" bei Höxter, aufgegeben am 29.11.1924 in Höxter:

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Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Do 15. Sep 2016, 13:23

Beiträge: 90

Auch ich habe eine "Portopflichtige Dienstsache" bei mir gefunden, frankiert mit einer Notopfer Berlin Steuermarke, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom Absender einer Postsendung in der Zeit vom 1. Dezember 1948 bis zum 31. März 1956, zusätzlich zum normalen Postporto, verklebt werden musste, gestempelt am 28.08.1953 in 22a Düsseldorf mit 8 Pf Nachgebühr, was durch die blaue 8 und den roten Nachgebühr-Stempel gekennzeichnet ist und dem einfachen Porto dieser Postkarte im Ortsverkehr entsprach.

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