Behörden versandten an die Staatsbürger Postkarten, Drucksachen und Briefe unfrankiert, wenn die Behörde glaubte, die Nachricht liege vorwiegend im Interesse des Empfängers. Was dabei zu beachten ist, ergibt Abschnitt V, 1 der Postordnung von 1928: Die Behörde muß auf den Briefumschlag den Stempel "Portopflichtige Dienstsache" drücken und außerdem mit ihrem Siegel bekunden, daß es sich auch wirklich um eine solche handelt. Diese Postordnung wurde in der Bundesrepublik erst 1964 durch eine neue Postordnung ersetzt. Vom Empfänger wurde bei einer portopflichtigen Dienstsache nur das normale Porto kassiert.
Hier ein Postkartenvordruck, bei dem der notwendige Text "Portopflichtige Dienstsache" und das Siegel bereits aufgedruckt war. Es wurde das normale Postkartenporto für eine Ortspostkarte, das waren im April 1956 8Pf, vom Empfänger kassiert. Dies ist durch die Zahl 8 und den roten Nachgebühr-Stempel auf der Karte dokumentiert.