In den Anfangsjahren des Deutschen Reiches wurde bei nicht ausreichend frankierten Belegen jeweils das Doppelte des Fehlbetrages als Nachporto erhoben.
Hier als Beispiel ein gemäß der ersten Gewichtsstufe bis 15 Gramm mit 10 Pfennig frankierter Brief vom 15.10.1887 aus Berlin, adressiert nach Göttingen:
Der Brief war schwerer als die für die erste Gewichtsstufe maximal zulässigen 15 Gramm und entsprach somit der zweiten Gewichtsstufe, für die ein Porto von 20 Pfennig galt.
Handschriftlich wurde in Blaustift daher oben links eine "2" für die zweite Gewichtsstufe vermerkt.
Das Doppelte des Fehlbetrages von 10 Pfennig, also "20" Pfennig, wurden in Blaustift vermerkt und beim Empfänger als Nachporto erhoben.
Interessant ist bei diesem Beleg der handschriftliche Vermerk "Kastenbrief", der dezent darauf hinweist, dass dieser Brief nicht etwa in Berlin am Schalter eingeliefert wurde, sondern in einen der in Berlin aufgestellten Briefkästen eingeworfen wurde.
Liebe Grüße
Rüdiger