Für den Fall, dass eine eingelieferte Briefsendung ins Ausland nicht ausreichend freigemacht war ergänzte die jeweils zuständige Auslandsstelle den Fehlbetrag auf der Sendung durch Postwertzeichen und erhob den einfachen Fehlbetrag nachträglich beim Absender, um dem Empfänger die Zahlung der Nachgebühr in der doppelten Höhe des Fehlbetrags zu ersparen.
Ein Entgegenkommen der Deutschen Bundespost, das finanzielle Ursachen hatte, denn die so "verauslagten" und bei den Absendern als Nachgebühr kassierten Beträge kamen in die Kasse der Deutschen Bundespost, während vom Empfänger kassierte Beträge im Empfängerland verblieben.
Hier ein solches Beispiel vom 19.09.1964 aus München mit Tagesstempel MÜNCHEN FLUGHAFEN:
Interessant an diesem Beleg ist, dass es sich um eine Fremdverwendung des 1962 in einer Auflage von 610000 Stück bei der Bundesdruckerei für die "Auslandsstelle 8 München Bayerstr. 12/III" hergestellten Vordrucks in der Luftpostleitstelle München Flughafen handelt.
Solch interessante Belege findet Ihr für wenige Euro pro Stück entweder in Grabbelkisten oder aber bei Händlern in der Rubrik "Postsachen/Postvordrucke".
Viel Spaß beim Suchen wünscht
Rüdiger