Mo 11. Jan 2016, 19:40
Eine EF der Wertstufe zu 30 Pfennig war am 24.05.1967 portogerecht für einen Standardbrief bis 20 g. Dieser Brief war schwerer und fiel somit in die zweite Gewichtsstufe, die 50 Pfennig Porto kostete:
Das Fehlporto in Höhe von 20 Pfennig plus eine pauschale Einziehungsgebühr in Höhe von 30 Pfennig ergeben die in Blaustift ausgewiesenen "50" Pfennig als Nachgebühr, die der Empfänger auf der MS NILS HOLGERSSON, was er rückseitig dokumentierte:
Liebe Grüße
Rüdiger