Mo 30. Dez 2019, 00:18
Hier ein Paar der MiNr. 4 auf Paketbegleitbrief "beigehend ein Päckchen in weißem Papier frei" mit Gewichtsangabe "320 Gr" und entsprechendem Aufkleber "aus Stuhm 522.", entwertet per nachverwendetem, preussischem, zweizeiligem Rechteckstempel "STUHM 11 1 * 3 - 4", Feuser Pr 3216:
Mit dem Vermerk "Päckchen" war man seiner Zeit weit voraus, denn erst zum 01.01.1920 wurde, durch Änderung der Postordnung, das Päckchen bis 1 kg eingeführt. Einschreiben, Wertangabe, Nachnahme, das Verlangen eines Rückscheins und der Vermerk „Postlagernd“ waren dann bei Päckchen unzulässig; Eilbestellung (Gebühr wie für Briefsendungen) war zugelassen; Päckchen galten als Briefsendungen. Ab dem 06.05.1920 waren Päckchen auch in die Freie Stadt Danzig, ins Memelgebiet, nach Westpolen, ins Ausland und ins Saargebiet zulässig. Zur Brustschildzeit bedeutete der Begriff "Päckchen" jedoch lediglich ein "leichtes Paket", das als Fahrpostsendung galt!
Liebe Grüße
Rüdiger