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Gebührenablösung = Frei durch Ablösung Reich

Moderator: Rüdiger



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Durch § 11 des Gesetzes die Portofreiheit im Gebiet des Norddeutschen Bundesbetreffend vom 05.06.1869 war der Postverwaltung das Recht vorbehalten, mit den Staatsverwaltungen, die auf Portofreiheit keinen Anspruch mehr hatten, Abkommen dahin zu treffen, dass von den Behörden an Stelle der Portobeträge für die einzelnen Sendungen "Aversionalsummen" an die Bundespost gezahlt wurden.

Bis 1920 waren mit 34 Staatsverwaltungen Verträge abgeschlossen worden, der letzte, Nr. 34, ab 01.10.1919 mit der Verwertungsstelle der Branntweinmonopolverwaltung in Berlin.

Alle diese Abkommen wurden durch das Gesetz zur Aufhebung der Gebührenfreiheit vom 29.03.1920 (RGB. 678) aufgehoben.

Am 01.10.1923 kam ein solcher Vertrag mit der Reichsbehörde zustande.

Die Sendungen hatten den Vermerk "Frei durch Ablösung Reich", darunter ein Amtssiegel mit Hoheitsabzeichen, zu tragen.

Vom 01.10.1925 galt das auch für die Landesregierungen von Baden, Lippe, Lübeck und Waldeck (siehe AmtsblVfg. 540/25).

Die Pauschsumme wurde durch Zählung ermittelt und in Monatsbeträgen zur Postkasse gezahlt.

Liebe Grüße
Rüdiger


Beiträge: 14408
Hier ein solcher Beleg vom 19.10.1939 vom Absender "Deutsche Reichsbahn Bahnbetriebswerk Hamm (Westf.)" adressiert an "Fa. Krupp Düsseldorf":

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Die Stadt Hamm in Westfalen war von 1882 bis 1955 Badekurort und durfte sich dementsprechend Bad Hamm nennen.

Ermöglicht wurde der Betrieb des Heilbades durch Solefunde auf dem Hammer Stadtgebiet.

Der Kurpark und das heute denkmalgeschützte Kurhaus ergänzten die Erholungsmöglichkeiten und knüpfen seit dem Versiegen der Solequelle zusammen mit der Klinik für manuelle Therapie und der Erlebnistherme Maximare, dem Nachfolgebau des ehemaligen Jahnbades, an die traditionsreiche Hammer Kur- und Badekultur an.

Der Kurpark und anliegende Wohn- und Heil- und Sportbetriebsflächen bilden heute den Hammer Ortsteil Bad Hamm, Teil des Stadtbezirks Hamm-Uentrop.

Um das Jahr 1800 befasste sich der Arzt Johann Wilhelm Tolberg (1762–1831) erstmals mit der Heilwirkung der Sole. Er gilt heute als Pionier der Solbehandlung. Damals war er an der Saline bei Elmen in der Nähe von Magdeburg (in Schönbeck/Sachsen-Anhalt) tätig und erfuhr eher zufällig in Gesprächen mit den Salzarbeitern, dass sie Atemwegserkrankungen und Hautprobleme mit Sole behandelten. Tolberg experimentierte mit der Lösung, und seine Erfolge führten 1802 zur Gründung des ältesten Solebades in Deutschland, Bad Salzelmen.

Im Westfalen des 19. Jahrhunderts entwickelten sich daraufhin zahlreiche Solebäder.

1800: Höxter-Godelsheim,
1816: Unna-Königsborn (Luisenstadt),
1817: Bad Salzuflen,
1820: Hagen-Reh,
1823: Soest,
vor 1826: Salzkotten,
1839: Bad Oeynhausen,
um 1840: Dortmund Fredenbaum,
1842: Erwitte-Westernkotten,
1846: Werl,
1857: Bielefeld-Heepen,
1857: Recklinghausen-Grull,
1859: Dortmund-Neuasseln und Kalletal-Kalldorf,
1872: Bad Sassendorf,
1873: Werne,
1876: Hamm-Werries,
1888: Minden-Zollern, Rheine-Bentlage,
1894: Herne-Wanne und Minden Solbad,
um 1900: Recklinghausen-Steinbeck und Recklinghausen Zeche König Ludwig,
1905: Lippstadt Bad Waldliesborn,
1907: Borgholzhausen-Ravensberg,
1934: Warstein-Belecke.

1955 erfolgte die Streichung von Bad Hamm als Kurort aus der Liste der Sozialversicherungsträger, die bis dahin 80 % der Kosten übernommen hatten. Damit war das Ende des Bades besiegelt. 1957 übergab die Stadt Hallenbad, Freibad und Kurhaus an die Stadtwerke Hamm. 1960 erfolgte der Abriss des Badehauses und des Übernachtungsgebäudes. Die Quelle in Werries sprudelte weiter bis 1972 und wurde zunächst von der Klinik für manuelle Therapie weitergenutzt, die das neue Badehaus weiterhin allen Bürgern der Stadt zur Verfügung stellte. Doch ohne soziale und finanzielle Förderung etwa durch die Versicherung waren die Kosten für die Durchführung der Kuren nicht aufzubringen. Die Quelle versiegte schließlich, vermutlich aufgrund von Erdrutschen bei Bergbauarbeiten. Diese Epoche der Stadtgeschichte ging zu Ende.

Liebe Grüße
Rüdiger


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