Bücherzettel oder Bücherbestellzettel, wie sie ursprünglich bezeichnet wurden, sind seit dem 25. Oktober 1871 im deutschen Inlands-Postverkehr zur Drucksachengebühr zugelassen. Bücherzettel sind mit einem Vordruck versehene Zettel oder Karten zum Bestellen, Abbestellen oder Anbieten von buchhändlerischen Werken, Büchern, Zeitschriften, Bildern und Noten. Es durften nur Angaben nachgetragen werden, die dazu dienen, die bestellten oder angebotenen Werke zu bezeichnen. Davon gab es Abweichungen, so wurden Bücherzettel zeitweise als Drucksachen angesehen.
Hier als Beispiel eine Deutsches Reich MiNr. 207 als Einzelfrankatur auf einem "Bücher-Zettel":
Liebe Grüße
Rüdiger