Die Zulassungsmarke MiNr. 1 wurde für Luftfeldpostbriefe und Luftfeldpostkarten zur Einschränkung des Postaufkommens kontingentiert an Soldaten abgegeben.
Die Soldaten erhielten von April 1942 bis April 1943 monatlich je 4 Marken, ab Mai 1943 je 8 Marken zugeteilt.
Zur Zulassung musste eine Marke für jede Postkarte oder jeden Brief, ab 01.06.1943 zwei Marken für jeden Brief verwendet werden.
Luftpostbrief vom 02.08.1943 mit zwei Zulassungsmarken frankiert: