Als Vertrag von Maastricht wird der Vertrag über die Europäische Union bezeichnet, der am 7. Februar 1992 im niederländischen Maastricht vom Europäischen Rat (Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union) unterzeichnet wurde. Im Mittelpunkt des Vertrages stehen Änderungen des EG-Vertrages, in den insbesondere die Bestimmungen zur Schaffung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion in drei Stufen eingefügt werden.
Die bisherige Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) wird mit dem Vertrag von Maastricht durch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ersetzt. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde auch die Unionsbürgerschaft eingeführt. Eine weitere Neuerung ist die Einführung des Mitentscheidungsverfahrens. Damit wurde das Europäische Parlament in einigen Bereichen auf die gleiche Stufe wie der Ministerrat gestellt. Außerdem wurde im Vertrag eine Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der Justiz und des Inneren beschlossen.
Hier ein Sonderstempel aus Bonn zum Jubiläum "25 Jahre Vertrag von Maastrich". Imm Stempelbild wird eine Teilansicht des Vertrages abgebildet.