Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (kurz: Europäische Menschenrechtskonvention) enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats). Über ihre Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Konvention mit der SEV-Nr. 003 wurde im Rahmen des Europarats ausgearbeitet, am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und trat am 3. September 1953 allgemein in Kraft.
Zum 50 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention ist in San Marino eine Marke (MiNr 1899) mit einem Kindergesicht und dem Jubiläumsemblem des Europarates erschienen.