Zur Erlangung eines ESST war eine Stempelvorlage mit nur einem Exemplar der Wertstufe 5 Pf ausreichend, nicht aber zur Beförderung derselben auf dem Postweg:
"EF" 5 Pf auf Beleg mit ESST, adressiert nach Esslingen, dem Brieftarif (100 Pf) entsprechend mit Nachgebühr belegt als Fehlporto in Höhe von 95 Pf plus 80 Pf Einziehungsgebühr = "175" Pf.
Liebe Grüße
Rüdiger