Die Wertstufe 10 Pf deckte als EF keine Portostufe ab.
Daher wurde diese "EF" einem Standardbrief der Portostufe 100 Pf entsprechend mit Nachgebühr belegt. Zu den 90 Pf an Fehlporto kamen 80 Pf als Einziehungsgebühr, weshalb in Blaustift "170" als beim Empfänger einzuziehende Nachgebühr vermerkt wurde. Der Empfänger wurde beim Zustellversuch nicht angetroffen und daher laut rückseitigem handschriftlichem Vermerk am 06.06. benachrichtigt. Der Beleg wurde dann beim Zustellpostamt Sindelfingen 6 gelagert, was ein einzeiliger Lagerstempel "22. Juni 1991" dokumentiert. Da dieser Hinweisstempel falsch eingestellt worden war wurde das Datum handschriftlich auf "13" korrigiert, was der üblichen Lagerfrist von 7 Tagen entspricht.
Liebe Grüße
Rüdiger