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Hannover - Postvorschuß

Moderator: Rüdiger


Beitrag So 19. Jan 2014, 20:36

Beiträge: 14464
Dieser nach "Duhm", heute ein Ortsteil von Katlenburg-Lindau in Niedersachsen, am 07.12. in Göttingen aufgegebene Brief war laut handschriftlichem Vermerk belegt mit "Postvorschuß 1 Reichsthaler, 19 Gute Groschen, 10 Pfennige":

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Diese Währung galt im Königreich Hannover bis 1858, wobei 1 Taler = 24 Gute Groschen = 288 Pfennige war. 1 Guter Groschen entsprach demnach 12 Pfennigen.

"Postvorschuß" war der Vorläufer von "Nachnahme". Dabei bekam der Absender den auf der Sendung vermerkten Postvorschußbetrag direkt bei Einlieferung des Briefes vom Postbeamten ausbezahlt. Für diese Finanzdienstleistung wurde eine spezielle Gebühr erhoben, die man Procuragebühr nennt und damals "pro Cura" schrieb. Daher wurde auf diesem Beleg unten in roter Tinte abgekürzt vermerkt "p.C. 2 ggr".

Aus dem Postvorschußbetrag von 1 Reichsthaler, 19 Gute Groschen, 10 Pfennige = 43 5/6 plus der Procuragebühr von 2 ggr für den annehmenden Postbeamten resultieren "45 5/6", die oben links vermerkt wurden. Für diesen Betrag gab der annehmende Postbeamte diesen Brief dann an seinen Kollegen weiter, der den Brief nach Duhm beförderte.

Der Empfänger mußte zusätzlich zu diesem Betrag dann auch noch das Porto zahlen. Es resultierten schließlich "1 Reichsthaler 23 Gute Groschen" = 47 ggr, die der Empfänger an den Postbeamten zahlen mußte, der ihm diesen Brief zustellte.

Liebe Grüße
Rüdiger

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