Postscheine sind Begleitscheine für eingeschriebene Briefe. Sie kommen sowohl als Aufgabescheine, wie auch als Abgabescheine vor.
Auf ihnen wurde der Absender, Empfänger, Ausstellungsort und Datum, der Wert des Inhaltes und die verschiedenen Portokosten vermerkt.

- Postschein in Form eines Aufgabescheines vom 26. Februar 1840 aus Bruchsal.
Briefporto: 8 Kreuzer
Einschreibegebühr: 4 Kreuzer