Hallo Matthias,
die Differenzierung der Initialen K und R bei der altdeutschen Kurrentschrift gestaltet sich auch für erfahrene Sammler oft schwierig.
Zu dem Fachterminus "Emolument":
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... 9033,d.ZGUIch lasse diese Fachtermini aber gerne stehen, weil der Interessierte sie dann ergooglen muss, was die Haftbarkeit im Kopf ungemein erhöht, jedenfalls ist das bei mir so.
aber dass er als königliches protestantisches Stadtpfarramt "portobefreit" war, wirst Du sicher nicht widerlegen können. Die Portofreiheit gliedert sich in die aktive und passive. Auf die aktive kam es an. Die Frage war also, ob der Aufgeber einer Postsendung etwas bezahlen musste, oder nicht. War ein Brief portopflichtig, so war das Porto zu notieren oder der Absender frankierte es durch Zahlung.
Kam ein unfrankierter Brief mit Porto belastet bei einer bayerischen Behörde an, war zu prüfen, ob man ihn annehmen musste, oder ob man ihn ob seines Portos ablehnen konnte.
Hierbei spielte das "Ranking" des Empfängers eine bedeutende Rolle. Schrieb eine Ober- oder Mittelbehörde an eine Unterbehörde, dann war der Brief in jedem Fall anzunehmen, egal ober er portofrei oder portopflichtig abgegangen war.
Hingegen war es Mittel- und Unterbehörden gar nicht erst gestattet, mit Porto belegte Briefe an Oberbehörden zu versenden. Wenn man es mal in grober Unkenntnis der wahren Verhältnisse tat, wurde die Zahlung des Portos verweigert und die Verweigerung der Zahlung kam der Annahmeverweigerung gleich.
In diesem Fall lief der Brief dann seinen Weg zurück zum Absender, der nun für die entstandenen Kosten gerade stehen musste.
Ein besonderer Fall war derjenige der vollkommenen aktiven und passiven Postportofreiheit, den z. B. das bayerische Königs- und Herzoghaus hatte. Im Inlandsverkehr waren diese Briefe an z. B. den König oder seine Gemahlin vom Portoansatz frei zu lassen.
Kamen jedoch vom Ausland mit Porto belastete Briefe an die Majestäten an, so war dasselbe, weil ja angefallen, von der Post selbst zu zahlen, die Forderung aber als uneinbringlich zu verbuchen und der Brief selbst den Majestäten (bzw. deren Lakeien) kostenlos zu übermitteln.
Eine bayerische Behörde konnte aber nie passiv portobefreit sein, das konnte immer nur derjenige, der dieses Privileg vom König höchstselbst verliehen bekam.
Dieser Brief stellt ein Beispiel der passiven Postportofreiheit dar:
Geschrieben im niederländischen (später ab 1830 belgischen) Gand im Jahre 1809 war er gerichtet an: "A Son Altesse Serenissime Monseigneur le Prince Guillaume de Baviere a Bamberg", also nicht den bayer. König in München, sondern seinen Wittelsbacher Verwandeten, den Herzog von Bayern in Bamberg.
Die Rötel zeigte daher keine Gebühr, sondern lediglich ein verkürztes Nota Bene - Zeichen für die Wichtigkeit des Briefes (eingeschrieben nach formellen Kriterien war er aber nicht).
Ein Beispiel aktiver Postportofreiheit zeigt dieser Brief vom 2.10.1862 aus Augsburg nach Neuburg an der Donau:
Der Absender war Postofficial beim Oberpostamt dort und notierte "franco Unterschrift Official", wobei er mit seinem Privatsiegel das Schreiben zu verschließen hatte. Als Zeichen der Nichtforderung von Gebühren brachte man das liegende "X" an. Bei der Bahnpost erfolgte die Aufgabe im Zug 16.
Liebe Grüsse von bayern klassisch