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Handschriftliche Nachgebührvermerke in Blaustift

Moderator: Rüdiger



Beiträge: 14389
Diese nach Hamburg St. Pauli adressierte Postkarte wurde am 16.05.1900 in Ohlsdorf aufgegeben:

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Der Name Ohlsdorf, abgeleitet von Odelverstorpe, weist auf eine Dorfgründung in der Schauenburgischen Ära zurück, durch einen Mann namens Odulf.

Die erste urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahr 1303, als Adolf V. der Familie vom Berge die hohe und niedere Gerichtsbarkeit bestätigte.

1366 konnte das Kloster Harvestehude das Landgebiet erwerben.

Im 17. Jahrhundert wurde Ohlsdorf nach Hamburg eingemeindet und unterstand der Landherrenschaft der Geestlande.

Die Landherrenschaft der Geestlande war ein Verwaltungsbezirk im früheren Hamburger Landgebiet.

Sie wurde 1830 gebildet und entstand aus der Zusammenlegung der vormaligen Landherrenschaft Hamm und Horn mit derjenigen der Walddörfer und ehemals geistlichen Gebieten.

Die Landherrenschaft umfasste ursprünglich alle Gebiete rechts der Elbe sowie nördlich des eiszeitlichen Geesthanges. Nach der Landgemeindeordnung von 1871 – und der darin verfügten Ausgliederung der stadtnahen Vororte – gehörten der Landherrenschaft noch die Gemeinden (und heutigen Hamburger Stadtteile) Alsterdorf, Farmsen mit Berne, Fuhlsbüttel, Groß Borstel, Groß Hansdorf-Schmalenbeck, Klein Borstel mit Struckholt, Langenhorn, Ohlsdorf, Volksdorf und Wohldorf-Ohlstedt an.

Da das Landgebiet auch im 20. Jahrhundert durch fortgesetzte Eingemeindungen immer weiter zusammenschrumpfte, wurden die Landherrenschaften 1926 zu einer einzigen zusammengelegt.

Durch das Groß-Hamburg-Gesetz wurde Groß Hansdorf-Schmalenbeck am 1. April 1937 nach Schleswig-Holstein und dort in den Kreis Stormarn umgegliedert.

Die übrigen Gemeinden der früheren Landherrenschaft gehören seit dem 1. April 1938 zur Freien und Hansestadt Hamburg.

Vor diesem geschichtlichen Hintergrund handelte es sich bei diesem Beleg um eine Postkarte im Ortsverkehr von Hamburg, die am 16.05.1900 ein Porto von 2 Pfennig kostete.

Das Doppelte des fehlenden Portos wurde als Nachgebühr beim Empfänger erhoben, worauf die "4" in Blaustift hinweist.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Sa 31. Mai 2014, 19:29

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Eine Postkarte im Fernverkehr kostete 1917 ein Porto von 7 1/2 Pfennig.

Wurde eine solche Postkarte wie in diesem Falle nicht freigemacht, dann kassierte die Post beim Empfänger das Doppelte des Fehlportos = 15 Pfennig als Nachgebühr, worauf ein Vermerk in Blaustift hinweist:

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Liebe Grüße
Rüdiger


Beiträge: 5
Ich habe eine Frage zu diesem Antwortschreiben vom 20. November 1990 an die Staatliche Lotterieeinnahme in Kassel. Dieser Beleg wurde mit DDR-Marken frankiert. Allerdings haben diese durch die Wiedervereinigung am 3. Oktober 1989 ihre Gültigkeit verloren. Deswegen wurde eine Nachgebühr fällig, welche handschriftlich in Blaustift vermerkt wurde. Mir ist allerdings nicht ganz klar, wie sich die Nachgebühr von 75 Pfennig zusammensetzt.

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Beiträge: 14389
Hallo Blumensammler,

Du hast korrekt erkannt, dass die DDR-Marken zum Zeitpunkt der Aufgabe dieses Beleges am 20.11.1990 bereits ungültig waren. Daran ändert auch nichts, dass die zwei Sondermarken in Kassel am 24.11.1990 "nachträglich entwertet" wurden.

Zum Ansatz kam bei dieser Sendung das ermäßigte VGO-Porto für eine Drucksache = 70 Pfennig plus eine Werbeantwortgebühr von 5 Pfennig. Der Empfänger mußte daher für diese Sendung 75 Pfennig an Nachgebühr zahlen, so, als ob diese Sendung überhaupt nicht freigemacht worden wäre.

Liebe Grüße
Rüdiger

PS:
Die Freimarke wurde, sofern ich das richtig erkenne, auf Papier aufgeklebt als Freimachung dieser Sendung versehen. Auch das war nicht zulässig, denn einmal verklebte Postwertzeichen durften nicht ausgeschnitten und auf einer anderen Sendung zur Freimachung genutzt werden.


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Bei dieser am 14.12.1922 in APOLDA aufgegebenen Postkarte nach Glauchau wurden die Germaniamarken als nicht mehr gültig erkannt und diese Postkarte wurde daher mit "500" Pf Nachgebühr belegt:

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Vom 15.11.1923 bis zum 14.12.1922 betrug das Porto für eine Postkarte im Fernverkehr 6 Mark. Das Doppelte des "fehlenden" Portos, hier 2,50 Mark, wurde als Nachgebühr erhoben => in diesem Falle 5 Mark.

Liebe Grüße
Rüdiger


Beiträge: 14389
Diese nach "Gries am Brenner" adressierte Ansichtskarte wurde 1906 auf NORDERNEY per Einzelfrankatur der Wertstufe 5 Pf der Dauerserie Germania frankiert aufgegeben:

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Gries am Brenner ist eine Gemeinde im Bezirk Innsbruck-Land, im Bundesland Tirol in Österreich.

Die Postkarte wurde zunächst weitergeleitet nach "Venezia" (= Venedig) in Italien und anschließend nach Giessen, wo sie dann endlich zugestellt werden konnte.

Liebe Grüße
Rüdiger

PS:
Bei dem Adressaten dürfte es sich um folgende Person gehandelt haben:

Wilhelm Maximilian Otto Behaghel (* 3. Mai 1854 in Karlsruhe; † 9. Oktober 1936 in München) war ein deutscher Germanist und Professor an den Universitäten Heidelberg, Basel und Gießen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Behaghel


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Dieser nach "82223 EICHENAU" adressierte Brief durchlief am 04.10.1999 das BRIEFZENTRUM 26 in Oldenburg:

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Die per Maschinenstempel entwerteten Postwertzeichen aus der DDR wurden mit Blaustift umrahmt und so als "ungültig" gekennzeichnet. Die drei Automatenmarken waren von der automatischen Stempelung im BRIEFZENTRUM 26 nicht erfasst worden und wurden daher per Handstempel "Nachträglich entwertet"!

Als "NACHENTGELT" wurden "150" Pf erhoben und per Blaustift vorderseitig ausgewiesen. Das Briefporto betrug 110 Pf. zu dem Fehlporto von 50 Pf kam ein "Einziehungsentgelt für unzureichend frankierte Briefsendungen" in Höhe von 100 Pf, woraus die ausgewiesenen "150" Pf als Nachentgelt resultieiren.

Ein entsprechender "AUFKLEBER ABZIEHBAR" wurde vorderseitig angebracht und erhielt einen Teil der zweiten Codierung.

Dieser Aufkleber wurde später von der Vorderseite abgenommen und auf der Rückseite angebracht!

Liebe Grüße
Rüdiger


Beiträge: 14389
Dieser Brief wurde am 15.07.1992 per Mehrfachfrankatur mit zwei selbstklebenden Postwertzeichen der Dauerserie Sehenswürdigkeiten frankiert aufgegeben und per Maschinenstempel entwertet:

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Die Postgebühr für einen Brief der zweiten Gewichtsstufe von 21-50 g betrug vom 01.04.1989 bis 31.03.1993 170 Pf. Zu dem somit resultierenden "einfachen Fehlbetrag" in Höhe von 10 Pf kamen 80 Pf als "Einziehungsgebühr", woraus die per Blaustift ausgewiesenen "90" Pf resultieren, die der Empfänger diese Briefes zu zahlen hatte!

Liebe Grüße
Rüdiger


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Dienstbrief aus Neuseeland, adressiert nach "Nauen, Germany":

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Die Sendung wurde am 14.08.1923 mit einem Maschinen-Durchlaufstempel versehen. In der rechten oberen Ecke war diese Sendung mt eínem Postwertzeichen versehen, das jedoch micht richtig festgeklebt worden war und daher später abgefallen ist!

Die Sendung war nicht ausreichend freigemacht worden, weshalb in Neuseeland ein Taxstempel "T 20 CENTIMES", wie im internationalen Postverkehr üblich in französischer Währung, angebracht wurde.

In Deutschland wurden diese 20 CENTIMES umgerechnet zu "300000" Mark, die per Blaustift vermerkt wurden und die der Empfänger bei Erhalt dieses Briefes zu zahlen hatte!

Dieser Brief muß nach dem 01.09.1923 an seinem Bestimmunggsort eingetroffen sein, denn ab diesem Datum galt für einen Auslandsbrief bis 20 g ein Porto von 200000 Mark und das Eineinhalbfache dieses fehlenden Portos wurde als Nachgebühr angesetzt!

Liebe Grüße
Rüdiger


Beiträge: 14389
Dieses Formular "Post-Zustellungsurkunde vollzogen zurück" wurde 1884 verwendet und mit "30" Pf als Postgebühr belegt:

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Liebe Grüße
Rüdiger


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