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Brief aus Deutschland in die Schweiz

Moderator: Rüdiger


Beitrag Mi 29. Dez 2021, 22:02

Beiträge: 17404
Dieser Brief wurde am 06.11.1990 in "7858 WEIL AM RHEIN" aufgegeben:

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Das in der Deutschen Demokratischen Republik ausgegebene Postwertzeichen, DDR MiNr. 1060 B, war lediglich bis zum 02.10.1990 gültig und wurde daher mit Blaustift umrahmt, um es als ungültig zu kennzeichnen.
Ein Standardbrief bis 20 Gramm in die Schweiz kostete am 06.11.1990 ein Porto von 100 Pf. Daher wurde ein T-Stempel abgeschlagen und als Zähler wurden die 50 Pf eingetragen, die bei diesem Brief als Frankatur fehlten. Als Nenner wurden "140" (Pf) als das zu diesem Zeitpunkt geltende Porto für einen Standardbrief ins Ausland eingetragen.

An seinem Bestimmungsort "6106 WERTENSTEIN" in der Schweiz kam der Brief laut rückseitigem Ankunftsstempel am 07.11.1990 um 8 Uhr früh an.

Die Taxierung wurde in Rappen umgerechnet, indem der im T-Stempel angegebene Bruch: 50/140 mit 90 Rappen multipliziert wurde. 90 Rappen war seit dem 01.01.1986 das ermäßigte Porto aus der Schweiz in einige CEPT-Länder inklusive Deutschland. Es resultieren rechnerisch 32,1 Rappen, die auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag, hier also 35 Rappen, aufgerundet wurden. Hinzu kam eine "Behandlungstaxe", die 50 Rappen betrug.

So resultieren 85 Rappen, die durch zwei Wertstufen an Automatenmarken 80 Rappen sowie 5 Rappen, dargestellt und mit einem Rundstempel "T" in Rot entwertet wurden und die der Empfänger bei der Abholung dieses postlagernden Briefes am Postschalter zu zahlen hatte!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022

PS:
Der angegebene Empfänger war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dieser Herr:

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Familienname: Bucheli-Koch
Vorname: Hans
geboren: 27.05.1917
gestorben. 13.06.1999


Beiträge: 17404
Hier ein zweiter Beleg aus derselben Quelle, jetzt aber mit anderen Wertstufen an Automatenmarken: hier sind es 35 sowie 50 Rappen!

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Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022


Beiträge: 17404
Bei diesem Beleg aus derselben Quelle wurde das Postwertzeichen DDR MiNr. 1066 B als nicht mehr frankaturgültig mit Blaustift umrahmt:

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Die 85 Rappen wurden durch eine Automatenmarke dieser Wertstufe dargestellt und per Kreisstempel "T" in Blau entwertet. Der Empfänger hatte diese 85 Rappen bei der Abholung dieses postlagernden Briefes am Postschalter zu zahlen!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022


Beiträge: 17404
Bei diesem Beleg aus derselben Quelle wurde das Postwertzeichen DDR MiNr. 1067 B als nicht mehr frankaturgültig mit Blaustift umrahmt:

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Die bei Abholung dieses postlagernden Belegs zu zahlenden 85 Rappen wurden durch zwei Wertstufen an Automatenmarken, 50 Rappen sowie 35 Rappen, dargestellt und mit einem Rundstempel "T" in Rot entwertet!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022


Beiträge: 17404
Bei diesem Beleg aus derselben Quelle wurde das Postwertzeichen DDR MiNr. 1063 B als nicht mehr frankaturgültig mit Blaustift umrahmt:

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Die bei Abholung dieses postlagernden Belegs zu zahlenden 85 Rappen wurden durch zwei Wertstufen an Automatenmarken, 80 Rappen sowie 5 Rappen, dargestellt und mit einem Rundstempel "T" in Rot entwertet!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022


Beiträge: 17404
Bei diesem Beleg aus derselben Quelle wurde das Postwertzeichen DDR MiNr. 1071 B als nicht mehr frankaturgültig mit Blaustift umrahmt:

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Die bei Abholung dieses postlagernden Belegs zu zahlenden 85 Rappen wurden durch zwei Wertstufen an Automatenmarken, 80 Rappen sowie 5 Rappen, dargestellt und mit einem Rundstempel "T" in Rot entwertet!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022


Beiträge: 17404
Bei diesem Beleg aus derselben Quelle wurde das Postwertzeichen DDR MiNr. 1062 B als nicht mehr frankaturgültig mit Blaustift umrahmt:

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Die bei Abholung dieses postlagernden Belegs zu zahlenden 85 Rappen wurden durch zwei Wertstufen an Automatenmarken, 80 Rappen sowie 5 Rappen, dargestellt und mit einem Rundstempel "T" in Rot entwertet!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022


Beiträge: 17404
Bei diesem Beleg aus derselben Quelle wurde das Postwertzeichen DDR MiNr. 1059 B als nicht mehr frankaturgültig mit Blaustift umrahmt:

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Die 85 Rappen wurden am Bestimmungsort 6073 FLÜELI-RANFT durch eine Automatenmarke dieser Wertstufe dargestellt und per Stempel "T" entwertet. Der Empfänger hatte diese 85 Rappen bei der Abholung dieses postlagernden Briefes am Postschalter zu zahlen!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022


Beiträge: 17404
Bei diesem Beleg aus derselben Quelle wurde das Postwertzeichen DDR MiNr. 1064 B als nicht mehr frankaturgültig mit Blaustift umrahmt:

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Die 85 Rappen wurden am Bestimmungsort 6073 FLÜELI-RANFT durch zwei Automatenmarken der Wertstufen 35 sowie 50 Rappen dargestellt und per Stempel "T" entwertet. Der Empfänger hatte diese 85 Rappen bei der Abholung dieses postlagernden Briefes am Postschalter zu zahlen!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022


Beiträge: 17404
Brief aus Deutschland in die Schweiz, am 30.08.1990 freigemacht mit einer Mischfrankatur von Ausgaben Deutsche Bundespost, Deutsche Bundespost Berlin sowie Deutsche Post. Das Porto für einen Standardbrief in die Schweiz betrug 100 Pf, hier wurden jedoch lediglich 90 Pfennig frankiert:

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Daher setzte die Post einen T-Stempel, in dem sie als Zähler die fehlenden 10 Pf und als Nenner 140 Pf eintrug.

Am Bestimmungsort WERTENSTEIN in der Schweiz wurde die Taxierung in Rappen umgerechnet, indem der im T-Stempel angegebene Bruch: 10/140 mit 90 Rappen multipliziert wurde. 90 Rappen war seit dem 01.01.1986 das ermäßigte Porto aus der Schweiz in einige CEPT-Länder inklusive Deutschland. Es resultieren rechnerisch 6,4 Rappen, die auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag, hier also 5 Rappen, abgerundet wurden. Hinzu kam eine "Behandlungstaxe", die 50 Rappen betrug.

So resultieren 55 Rappen, die durch zwei Wertstufen an Freimarken 10 Rappen sowie 45 Rappen dargestellt und per Rundstempel "T" in Blau entwertet wurden und die der Empfänger bei der Abholung dieses postlagernden Briefes am Postschalter zu zahlen hatte!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022

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