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Brief aus Deutschland in die Schweiz

Moderator: Rüdiger



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Brief aus Deutschland in die Schweiz, am 30.08.1990 freigemacht mit einer Mischfrankatur von Ausgaben Deutsche Bundespost, Deutsche Bundespost Berlin, DDR sowie Deutsche Post. Das Porto für einen Standardbrief in die Schweiz betrug 100 Pf, hier wurden jedoch lediglich 90 Pfennig frankiert:

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Daher setzte die Post einen T-Stempel, in dem sie als Zähler die fehlenden 40 Pf und als Nenner 140 Pf eintrug.

Am Bestimmungsort 6073 FLÜEL-RANFT in der Schweiz wurde die Taxierung in Rappen umgerechnet, indem der im T-Stempel angegebene Bruch: 40/140 mit 90 Rappen multipliziert wurde. 90 Rappen war seit dem 01.01.1986 das ermäßigte Porto aus der Schweiz in einige CEPT-Länder inklusive Deutschland. Es resultieren rechnerisch 25,7 Rappen, die auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag, hier also 30 Rappen, abgerundet wurden. Hinzu kam eine "Behandlungstaxe", die 50 Rappen betrug.

So resultieren 80 Rappen, die durch eine Freimarken dargestellt und per Stempel "T" entwertet wurde und die der Empfänger bei der Abholung dieses postlagernden Briefes am Postschalter zu zahlen hatte!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022

PS:
Der angegebene Empfänger war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dieser Herr:

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Familienname: Bucheli-Koch
Vorname: Hans
geboren: 27.05.1917
gestorben. 13.06.1999


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Brief aus Deutschland in die Schweiz, am 30.08.1990 freigemacht mit einer Mischfrankatur von Ausgaben Deutsche Bundespost, Deutsche Bundespost Berlin, DDR sowie Deutsche Post. Das Porto für einen Standardbrief in die Schweiz betrug 100 Pf, hier wurden jedoch lediglich 90 Pfennig frankiert:

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Daher setzte die Post einen T-Stempel, in dem sie als Zähler die fehlenden 50 Pf und als Nenner 140 Pf eintrug.

Am Bestimmungsort 6037 ROOT in der Schweiz wurde die Taxierung in Rappen umgerechnet, indem der im T-Stempel angegebene Bruch: 50/140 mit 90 Rappen multipliziert wurde. 90 Rappen war seit dem 01.01.1986 das ermäßigte Porto aus der Schweiz in einige CEPT-Länder inklusive Deutschland. Es resultieren rechnerisch 32,1 Rappen, die auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag, hier also 35 Rappen, aufgerundet wurden. Hinzu kam eine "Behandlungstaxe", die 50 Rappen betrug.

So resultieren 85 Rappen, die durch zwei Freimarken zu 5 sowie 80 Rappen dargestellt und per Stempel "T" entwertet wurden und die der Empfänger bei der Abholung dieses postlagernden Briefes am Postschalter zu zahlen hatte!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022


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Brief aus Deutschland in die Schweiz, am 30.08.1990 freigemacht mit einer Mischfrankatur von Ausgaben Deutsche Bundespost, Deutsche Bundespost Berlin, DDR sowie Deutsche Post. Das Porto für einen Standardbrief in die Schweiz betrug 100 Pf, hier wurden jedoch lediglich 50 Pfennig frankiert:

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Daher setzte die Post einen T-Stempel, in dem sie als Zähler statt der fehlenden 50 Pf in diesem Falle 60 Pf eintrug (vermutlich war eine 10er bei der Portoberechnung vergessen worden) und als Nenner 140 Pf eintrug.

Am Bestimmungsort 6073 FLÜEL-RANFT in der Schweiz wurde die Taxierung in Rappen umgerechnet, indem der im T-Stempel angegebene Bruch: 60/140 mit 90 Rappen multipliziert wurde. 90 Rappen war seit dem 01.01.1986 das ermäßigte Porto aus der Schweiz in einige CEPT-Länder inklusive Deutschland. Es resultieren rechnerisch 38,6 Rappen, die auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag, hier also 40 Rappen, abgerundet wurden. Hinzu kam eine "Behandlungstaxe", die 50 Rappen betrug.

So resultieren rechnerisch 90 Rappen, verklebt wurden hier jedoch 95 Rappen, die durch Freimarken dargestellt und per Stempel "T" entwertet wurde und die der Empfänger bei der Abholung dieses postlagernden Briefes am Postschalter zu zahlen hatte!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022


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Brief aus Deutschland in die Schweiz, am 30.08.1990 freigemacht mit einer Mischfrankatur von Ausgaben Deutsche Bundespost, Deutsche Bundespost Berlin, DDR sowie Deutsche Post. Der Brief wurde von der Post nachgewogen und ergab "25 g", wie links oben vermerkt. Das Porto für einen Brief von 21 bis 50 g in die Schweiz betrug 210 Pf, hier wurden jedoch lediglich 190 Pfennig frankiert:

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Daher setzte die Post einen T-Stempel, in dem sie als Zähler die fehlenden 20 Pf und als Nenner 140 Pf eintrug.

Am Bestimmungsort 6073 FLÜEL-RANFT in der Schweiz wurde die Taxierung in Rappen umgerechnet, indem der im T-Stempel angegebene Bruch: 20/140 mit 90 Rappen multipliziert wurde. 90 Rappen war seit dem 01.01.1986 das ermäßigte Porto aus der Schweiz in einige CEPT-Länder inklusive Deutschland. Es resultieren rechnerisch 12,9 Rappen, die auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag, hier also 15 Rappen, aufgerundet wurden. Hinzu kam eine "Behandlungstaxe", die 50 Rappen betrug.

So resultieren die 65 Rappen wie durch die beiden Freimarken und per Stempel "T" dargestellt, die der Empfänger bei der Abholung dieses postlagernden Briefes am Postschalter zu zahlen hatte!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022


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Brief aus Deutschland in die Schweiz, am 30.08.1990 freigemacht mit einer Mischfrankatur von Ausgaben Deutsche Bundespost, Deutsche Bundespost Berlin, DDR sowie Deutsche Post. Der Brief wurde von der Post nachgewogen und ergab "25 g", wie links oben vermerkt. Das Porto für einen Brief von 21 bis 50 g in die Schweiz betrug 210 Pf, hier wurden jedoch lediglich 185 Pfennig frankiert:

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Daher setzte die Post einen T-Stempel, in dem sie als Zähler die fehlenden 25 Pf und als Nenner 140 Pf eintrug.

Am Bestimmungsort 6073 FLÜEL-RANFT in der Schweiz wurde die Taxierung in Rappen umgerechnet, indem der im T-Stempel angegebene Bruch: 25/140 mit 90 Rappen multipliziert wurde. 90 Rappen war seit dem 01.01.1986 das ermäßigte Porto aus der Schweiz in einige CEPT-Länder inklusive Deutschland. Es resultieren rechnerisch 16,1 Rappen, die auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag, hier also 15 Rappen, abgerundet wurden. Hinzu kam eine "Behandlungstaxe", die 50 Rappen betrug.

So resultieren die 65 Rappen wie durch die beiden Freimarken und per Stempel "T" dargestellt, die der Empfänger bei der Abholung dieses postlagernden Briefes am Postschalter zu zahlen hatte!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022


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Brief aus Deutschland in die Schweiz, am 30.08.1990 freigemacht mit einer Mischfrankatur von Ausgaben Deutsche Bundespost, Deutsche Bundespost Berlin, DDR sowie Deutsche Post. Der Brief wurde von der Post nachgewogen und ergab "26 g", wie links oben vermerkt. Das Porto für einen Brief von 21 bis 50 g in die Schweiz betrug 210 Pf, hier wurden jedoch lediglich 180 Pfennig frankiert:

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Daher setzte die Post einen T-Stempel, in dem sie als Zähler die fehlenden 30 Pf und als Nenner 140 Pf eintrug.

Am Bestimmungsort 6073 FLÜEL-RANFT in der Schweiz wurde die Taxierung in Rappen umgerechnet, indem der im T-Stempel angegebene Bruch: 30/140 mit 90 Rappen multipliziert wurde. 90 Rappen war seit dem 01.01.1986 das ermäßigte Porto aus der Schweiz in einige CEPT-Länder inklusive Deutschland. Es resultieren rechnerisch 19,3 Rappen, die auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag, hier also 20 Rappen, aufgerundet wurden. Hinzu kam eine "Behandlungstaxe", die 50 Rappen betrug.

So resultieren die 90 Rappen, wie durch ein Paar Freimarken der Wertstufe 35 Rappen, entwertet per Stempel "T", dargestellt, die der Empfänger bei der Abholung dieses postlagernden Briefes am Postschalter zu zahlen hatte!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022


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Brief aus Deutschland in die Schweiz, am 30.08.1990 freigemacht mit einer Mischfrankatur von Ausgaben Deutsche Bundespost, Deutsche Bundespost Berlin, DDR sowie Deutsche Post. Der Brief wurde von der Post nachgewogen und ergab "26 g", wie links oben vermerkt. Das Porto für einen Brief von 21 bis 50 g in die Schweiz betrug 210 Pf, hier wurden jedoch lediglich 155 Pfennig frankiert:

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Daher setzte die Post einen T-Stempel, in dem sie als Zähler die fehlenden 55 Pf und als Nenner 140 Pf eintrug.

Am Bestimmungsort 6106 WERTHENSTEIN in der Schweiz wurde die Taxierung in Rappen umgerechnet, indem der im T-Stempel angegebene Bruch: 55/140 mit 90 Rappen multipliziert wurde. 90 Rappen war seit dem 01.01.1986 das ermäßigte Porto aus der Schweiz in einige CEPT-Länder inklusive Deutschland. Es resultieren rechnerisch 35,4 Rappen, die auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag, hier also 40 Rappen, aufgerundet wurden. Hinzu kam eine "Behandlungstaxe", die 50 Rappen betrug.

So resultieren die 90 Rappen, wie durch ein Paar Freimarken der Wertstufe 20 Rappen sowie eine Freimarke der Wertstufe 50 Rappen, entwertet per Stempel "T", dargestellt, die der Empfänger bei der Abholung dieses postlagernden Briefes am Postschalter zu zahlen hatte!

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Rüdiger/Bestand01.01.2022


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Brief aus Deutschland in die Schweiz, am 30.08.1990 freigemacht mit einer Mischfrankatur von Ausgaben Deutsche Bundespost, Deutsche Bundespost Berlin, DDR sowie Deutsche Post. Der Brief wurde von der Post nachgewogen und ergab "26 g", wie links oben vermerkt. Das Porto für einen Brief von 21 bis 50 g in die Schweiz betrug 210 Pf, hier wurden jedoch lediglich 150 Pfennig frankiert:

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Daher setzte die Post einen T-Stempel, in dem sie als Zähler die fehlenden 60 Pf und als Nenner 140 Pf eintrug.

Am Bestimmungsort 6073 Flüeli-Ranft in der Schweiz wurde die Taxierung in Rappen umgerechnet, indem der im T-Stempel angegebene Bruch: 60/140 mit 90 Rappen multipliziert wurde. 90 Rappen war seit dem 01.01.1986 das ermäßigte Porto aus der Schweiz in einige CEPT-Länder inklusive Deutschland. Es resultieren rechnerisch 38,6 Rappen, die auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag, hier also 40 Rappen, aufgerundet wurden. Hinzu kam eine "Behandlungstaxe", die 50 Rappen betrug.

So resultieren eigentlich nur 90 Rappen, verklebt wurden durch die Post jedoch 95 Rappen in Form von 2 Freimarken der Wertstufen 20 Rappen sowie 75 Rappen, entwertet per Stempel "T", die der Empfänger bei der Abholung dieses postlagernden Briefes am Postschalter zu zahlen hatte!

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Rüdiger/Bestand01.01.2022


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Ersttagsbrief der beiden am 03.10.1990 erschienenen Postwertzeichen "DEUTSCHE EINHEIT" als Mischfrankatur mit Postwertzeichen der Deutschen Bundespost, der Deutschen Bundespost Berlin, der DDR sowie der Deutschen Post, die alle noch gültig waren:

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Der Brief in die Schweiz wurde nachgewogen und war "26 g" schwer, entsprach somit der zweiten Gewichtsstufe von 21 bis 50 g, und kostete 210 Pf Porto.

Frankiert wurde der Brief lediglich mit 195 Pf. Deshalb wurde ein T-Stempel angebracht und als Zähler "15" sowie als Nenner "140" notiert.

In der Schweiz wurde umgerechnet 15/140*90 Rappen = 9,6 Rappen, die zu 10 Rappen aufgerundet wurden. Hinzu kam eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Rappen, so daß eine Nachgebühr von 60 Rappen resultiert, die verklebt und per T-Stempel entwertet wurde. Damit war die Deutsche Einheit dann auch philatelistisch in der Schweiz angekommen!

Diesen Betraf hatte der Empfänger bei der Abholung dieses postlagernden Briefes zu entrichten!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022


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Brief aus Deutschland in die Schweiz, am 30.08.1990 freigemacht mit einer Mischfrankatur von Ausgaben Deutsche Bundespost, Deutsche Bundespost Berlin, DDR sowie Deutsche Post. Der Brief wurde von der Post nachgewogen und ergab "25 g", wie links oben vermerkt. Das Porto für einen Brief von 21 bis 50 g in die Schweiz betrug 210 Pf, hier wurden jedoch lediglich 120 Pfennig frankiert:

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Daher setzte die Post einen T-Stempel, in dem sie als Zähler die fehlenden 90 Pf und als Nenner 140 Pf eintrug.

Am Bestimmungsort 6073 Flüeli-Ranft in der Schweiz wurde die Taxierung in Rappen umgerechnet, indem der im T-Stempel angegebene Bruch: 90/140 mit 90 Rappen multipliziert wurde. 90 Rappen war seit dem 01.01.1986 das ermäßigte Porto aus der Schweiz in einige CEPT-Länder inklusive Deutschland. Es resultieren rechnerisch 57,9 Rappen, die auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag, hier also 60 Rappen, aufgerundet wurden. Hinzu kam eine "Behandlungstaxe", die 50 Rappen betrug.

So resultieren eigentlich nur 110 Rappen, verklebt wurden durch die Post jedoch 120 Rappen in Form von 4 Freimarken der Wertstufe 30 Rappen, entwertet per Stempel "T", die der Empfänger bei der Abholung dieses postlagernden Briefes am Postschalter zu zahlen hatte!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022

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