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Drucksache aus Deutschland in die Schweiz

Moderator: Rüdiger



Beiträge: 14453
Diese Drucksache wurde am 30.08.1990 in "7858 WEIL AM RHEIN" aufgegeben:

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Eine Drucksache bis 20 Gramm in die Schweiz kostete am 30.08.1990 ein Porto von 80 Pf. Daher wurde ein T-Stempel abgeschlagen und als Zähler wurden die 25 Pf eingetragen, die bei dieser Drucksache als Frankatur fehlten. Als Nenner wurden "140" (Pf) als das zu diesem Zeitpunkt geltende Porto für einen Standardbrief ins Ausland eingetragen.

An seinem Bestimmungsort "6073 FLÜGLI-RAUFT" in der Schweiz kam der Beleg laut rückseitigem Ankunftsstempel am 31.08.1990 um 16 Uhr an.

Die Taxierung wurde in Rappen umgerechnet, indem der im T-Stempel angegebene Bruch: 25/140 mit 90 Rappen multipliziert wurde. 90 Rappen war seit dem 01.01.1986 das ermäßigte Porto aus der Schweiz in einige CEPT-Länder inklusive Deutschland. Es resultieren rechnerisch 16,1 Rappen, die auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag, hier also 15 Rappen abgerundet wurden. Hinzu kam eine "Behandlungstaxe", die 50 Rappen betrug.

So resultieren die 65 Rappen, die durch zwei Wertstufen an Freimarken zu 30 Rappen sowie 35 Rappen dargestellt und mit einem Stempel "T" entwertet wurden und die der Empfänger bei der Abholung dieses postlagernden Briefes am Postschalter zu zahlen hatte!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022


Beiträge: 14453
Diese Drucksache wurde am 30.08.1990 in "7858 WEIL AM RHEIN" aufgegeben:

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Eine Drucksache bis 20 Gramm in die Schweiz kostete am 30.08.1990 ein Porto von 80 Pf. Daher wurde ein T-Stempel abgeschlagen und als Zähler wurden die 20 Pf eingetragen, die bei dieser Drucksache als Frankatur fehlten. Als Nenner wurden "140" (Pf) als das zu diesem Zeitpunkt geltende Porto für einen Standardbrief ins Ausland eingetragen.

An seinem Bestimmungsort "6073 FLÜGLI-RAUFT" in der Schweiz kam der Beleg laut rückseitigem Ankunftsstempel am 31.08.1990 um 16 Uhr an.

Die Taxierung wurde in Rappen umgerechnet, indem der im T-Stempel angegebene Bruch: 20/140 mit 90 Rappen multipliziert wurde. 90 Rappen war seit dem 01.01.1986 das ermäßigte Porto aus der Schweiz in einige CEPT-Länder inklusive Deutschland. Es resultieren rechnerisch 12,9 Rappen, die auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag, hier also 15 Rappen, aufgerundet wurden. Hinzu kam eine "Behandlungstaxe", die 50 Rappen betrug.

So resultieren die 65 Rappen, die durch zwei Wertstufen an Freimarken zu 30 Rappen sowie 35 Rappen dargestellt und mit einem Stempel "T" entwertet wurden und die der Empfänger bei der Abholung dieses postlagernden Briefes am Postschalter zu zahlen hatte!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022


Beiträge: 14453
Diese Drucksache wurde am 12.01.1989 (= FDC) in "7858 WEIL AM RHEIN" aufgegeben:

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Eine Drucksache bis 20 Gramm in die Schweiz kostete am 12.01.1989 ein Porto von 60 Pf. Daher wurde ein T-Stempel abgeschlagen und als Zähler wurden die 22 Pf eingetragen, die bei dieser Drucksache als Frankatur fehlten. Als Nenner wurden "120" (Pf) als das zu diesem Zeitpunkt geltende Porto für einen Standardbrief ins Ausland eingetragen.

An seinem Bestimmungsort "6073 FLÜGLI-RAUFT" in der Schweiz kam der Beleg laut rückseitigem Ankunftsstempel am 13.01.1989 um 11 Uhr an.

Die Taxierung wurde in Rappen umgerechnet, indem der im T-Stempel angegebene Bruch: 22/120 mit 90 Rappen multipliziert wurde. 90 Rappen war seit dem 01.01.1986 das ermäßigte Porto aus der Schweiz in einige CEPT-Länder inklusive Deutschland. Es resultieren rechnerisch 16,5 Rappen, die auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag, hier also 20 Rappen aufgerundet wurden. Hinzu kam eine "Behandlungstaxe", die 50 Rappen betrug.

So resultieren die 70 Rappen, die durch 3 Freimarken zu 10 Rappen sowie 2 Freimarken zu 20 Rappen dargestellt und mit einem Stempel "T" entwertet wurden und die der Empfänger bei der Abholung dieses postlagernden Briefes am Postschalter zu zahlen hatte!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022


Beiträge: 14453
Auch diese Drucksache wurde am 12.01.1989 (= FDC) in "7858 WEIL AM RHEIN" aufgegeben:

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Eine Drucksache bis 20 Gramm in die Schweiz kostete am 12.01.1989 ein Porto von 60 Pf. Daher wurde ein T-Stempel abgeschlagen und als Zähler wurden die 22 Pf eingetragen, die bei dieser Drucksache als Frankatur fehlten. Als Nenner wurden "120" (Pf) als das zu diesem Zeitpunkt geltende Porto für einen Standardbrief ins Ausland eingetragen.

An seinem Bestimmungsort "6106 Werthenstein" in der Schweiz kam der Beleg laut rückseitigem Ankunftsstempel am 13.01.1989 um 8 Uhr an.

Die Taxierung wurde in Rappen umgerechnet, indem der im T-Stempel angegebene Bruch: 22/120 mit 90 Rappen multipliziert wurde. 90 Rappen war seit dem 01.01.1986 das ermäßigte Porto aus der Schweiz in einige CEPT-Länder inklusive Deutschland. Es resultieren rechnerisch 16,5 Rappen, die auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag, hier also 20 Rappen aufgerundet wurden. Hinzu kam eine "Behandlungstaxe", die 50 Rappen betrug.

So resultieren die 70 Rappen, die durch 2 Freimarken zu 10 Rappen sowie 1 Freimarke zu 50 Rappen dargestellt und mit einem Stempel "T" entwertet wurden und die der Empfänger bei der Abholung dieses postlagernden Briefes am Postschalter zu zahlen hatte!

Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand02.01.2022


Beiträge: 14453
Was soll man von einem solchen Beleg halten???

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Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand02.01.2022


Beiträge: 14453
Wenn dann ein zweier solcher Beleg auftaucht macht das die Sache nicht glaubwürdiger:

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Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand02.01.2022


Beiträge: 14453
Und spätestens beim dritten solchen Beleg "aus dem Hause Doos" wird klar, dass es sich nur um Fälschungen zum Schaden der Sammler handeln kann!!!

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Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand02.01.2022


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