Diese Drucksache wurde am 30.08.1990 in "7858 WEIL AM RHEIN" aufgegeben:
Eine Drucksache bis 20 Gramm in die Schweiz kostete am 30.08.1990 ein Porto von 80 Pf. Daher wurde ein T-Stempel abgeschlagen und als Zähler wurden die 20 Pf eingetragen, die bei dieser Drucksache als Frankatur fehlten. Als Nenner wurden "140" (Pf) als das zu diesem Zeitpunkt geltende Porto für einen Standardbrief ins Ausland eingetragen.
An seinem Bestimmungsort "6073 FLÜGLI-RAUFT" in der Schweiz kam der Beleg laut rückseitigem Ankunftsstempel am 31.08.1990 um 16 Uhr an.
Die Taxierung wurde in Rappen umgerechnet, indem der im T-Stempel angegebene Bruch: 20/140 mit 90 Rappen multipliziert wurde. 90 Rappen war seit dem 01.01.1986 das ermäßigte Porto aus der Schweiz in einige CEPT-Länder inklusive Deutschland. Es resultieren rechnerisch 12,9 Rappen, die auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag, hier also 15 Rappen, aufgerundet wurden. Hinzu kam eine "Behandlungstaxe", die 50 Rappen betrug.
So resultieren die 65 Rappen, die durch zwei Wertstufen an Freimarken zu 30 Rappen sowie 35 Rappen dargestellt und mit einem Stempel "T" entwertet wurden und die der Empfänger bei der Abholung dieses postlagernden Briefes am Postschalter zu zahlen hatte!
Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022