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Stempel "Nachgebühr"

Moderator: Rüdiger


Beitrag Sa 23. Dez 2023, 17:08

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Brief, gelaufen am 16.09.1938 im Ortsverkehr von Berlin, Portostufe 8 Pf, freigemacht lediglich mit 6 Pf:

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Das Eineinhalbfache des Fehlportos von 2 Pf = "3" Pf wurde per Blaustift als Nachgebühr vermerkt, worauf ein Stempel "Nachgebühr Berlin NO 18" hinweist.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Sa 23. Dez 2023, 17:25

Beiträge: 14453
Brief, adressiert nach "Berlin N.W.23", einem "Brief bis 20 Gramm" entsprechend freigemacht mit 15 Pf aufgegeben im Oktober 1927 in Dresden:

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Der Brief wurde nachgewogen mit dem handschriftlich vermerkten Ergebnis "20 gr" = 20 Gramm!

Somit fiel dieser Brief in die zweite Gewichtsstufe von 20 g bis 100 g, Portostufe 30 Pf.

Als "Nachgebühr" wurde erhoben: das Eineinhalbfache des Fehlportos von 15 Pf = rechnerisch 22,5 Pf, die auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag von "25" Pf aufgerundet wurden und die der Empfänger zu zahlen hatte!

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Sa 23. Dez 2023, 22:52

Beiträge: 14453
Brief, adressiert nach "N.W. 7 Berlin", aufgegeben in Wien am 26.09.1940 freigemacht per Einzelfrankatur mit 12 Pf der Dauerserie Hindenburg:

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Dieser Brief wurde, wie per Blaustift vermerkt, in Berlin mit "18" Pf als Nachgebühr belegt, worauf ein Stempel "Nachgebühr" in Rot hinweist.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Sa 23. Dez 2023, 22:58

Beiträge: 14453
Brief, adressiert nach "Berlin S.O. 36", aufgegeben in Berlin am 28.09.1942 freigemacht per Einzelfrankatur mit 12 Pf der Dauerserie Hitler:

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Dieser Brief wurde, wie per Blaustift vermerkt, mit "12" Pf als Nachgebühr belegt, worauf ein Stempel "Nachgebühr" in Rot hinweist.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Sa 23. Dez 2023, 23:40

Beiträge: 14453
Fensterbrief mit Absenderfreistempel der Wertstufe 8 Pf portogerecht freigemacht im Ortsverkehr von Köln:

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Da der Brief weitergeleitet wurde wurden "4" Pf per Blaustift als vom Empfänger zu zahlende "Nachgebühr" ausgewiesen!

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag So 24. Dez 2023, 09:18

Beiträge: 14453
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Das Porto für einen Fernbrief war am 01.04.1966 von 20 Pfennig auf 30 Pfennig gestiegen.

Hier frankierte der Absender am 27.05.1966 zwar bereits zu diesem "neuen" Tarif, der Beleg wurde aber dennoch mit 50 Pfennig Nachgebühr belegt!

Dieser Brief war für die erste Gewichtsstufe bis 20 Gramm zu schwer und fiel somit in die zweite Gewichtsstufe von 21 bis 50 Gramm, die 50 Pfennig Porto kostete, weshalb die Post am 28.05.1966 die 20 Pfennig Fehlporto plus 30 Pfennig Einziehungsgebühr als Nachgebühr erhob.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag So 24. Dez 2023, 09:28

Beiträge: 14453
Diese nach Hamburg adressierte Postkarte wurde am 01.09.1947 in Heide aufgegeben:

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Als Frankatur wurden ein Postwertzeichen der Wertstufe 6 Pf der Ziffernserie sowie zwei Postwertzeichen der Wertstufe 3 Pf der AM POST-Serie verwendet.

Die Postwertzeichen der AM POST-Serie waren 1947 nicht mehr gültig und wurden deshalb mit Blaustift umrahmt und das Eineinhalbfache des somit fehlenden Portos von 6 Pfennig wurde als "9" Pfennig vm Empfänger zu zahlende "Nachgebühr" per Blaustift vermerkt, worauf ein Stempel "Nachgebühr" in Rot hinweist!

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag So 31. Dez 2023, 00:40

Beiträge: 14453
Diese an das Finanzamt Heide in Holstein adressierte Postkarte wurde am 05.04.1940 unfrankiert in BÜSUM aufgegeben:

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Die Post erhob, wie per Blaustift vermerkt, das Eineinhalbfache des Portos in Höhe von 6 Pf für eine Postkarte im Fernverkehr gleich "9" Pf als Nachgebühr!

Das Finanzamt mußte diese Nachgebühr nicht bezahlen, weshalb der unfrankierte Beleg an den Absender "Zurück" ging nach BÜSUM, wo die 9 Pf als "Nachgebühr" vom Absender erhoben wurden!

Das Finanzamt hatte, wie vom Absender gewünscht, das rückseitige Formular am 15.04.1940 ausgefüllt und bestätigte somit per offizieller postalischer Annahmeverweigerung dieser Sendung die damit übermittelte Lohnsteueranmeldung!

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag So 31. Dez 2023, 05:02

Beiträge: 14453
Dieser am 14.02.1935 unfrankiert in MÜNCHEN aufgegebene Brief im Fernverkehr nach Kassel wurde mit Nachgebühr belegt:

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Laut rückseitig angebrachtem handschriftlichem Vermerk wurde die "Annahme verweigert wegen Portobelastung", der in Kassel angebrachte Hinweisstempel "Nachgebühr 7" wurde durchgestrichen und der Brief ging "15/2 Zurück München".

In München wurde der Stempel "Nachgebühr" in Rot angebracht und der Absender erhielt diesen Brief zurück und mußte das Eineinhalbfache des fehlenden Portos von 12 Pf gleich "18" Pf als Nachgebühr bezahlen!

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Mi 3. Jan 2024, 00:37

Beiträge: 14453
Ersttagsbrief per Eilboten, frankiert mit einem waagerechten Viererstreifen Bund MiNr. 391, adressiert nach München:

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Dieser Brief wurde mit "50" Pf Nachgebühr belegt, worauf ein Stempel "Nachgebühr" vom 04.03.1963 hinweist.

Das Porto für einen Standardbrief betrug weiterhin 20 Pf, aber das Porto für die Eilzustellung stieg am 01.03.1963 von 60 Pf auf 80 Pf. Somit war dieser nach dem 01.03.1963 aufgegebene Eilbrief um 20 Pf unterfrankiert und diese 20 Pf Fehlporto plus 30 Pf als Einziehungsgebühr ergeben die per Blaustift ausgewiesenen "50" Pf, die als Nachgebühr erhoben wurden!

Liebe Grüße
Rüdiger

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