Diese nach Ansbach adressierte Sendung vom "Obergerichtsvollzieher beim Amtsgericht Pforzheim" wurde am 19.07.1961 mit 10 Pf frankiert in (17a) PFORZHEIM aufgegeben:
Die Post erkannte diese Sendung nicht als Drucksache an und der entsprechende Vermerk wurde mit Blaustift durchgestrichen.
Ein Brief im Fernverkehr bis 20 g kostete 20 Pf Porto, weshalb in diesem Falle das Eineinhalbfache des fehlenden Portos von 10 Pf als Nachgebühr erhoben wurde,
Es wurden "15" Pf per Blaustift als vom Empfänger zu zahlende Nachgebühr vermerkt, worauf ein Stempel in Rot vom 20.07.1961 hinweist.
Liebe Grüße
Rüdiger