Diese an das Finanzamt Heide in Holstein adressierte Postkarte wurde am 05.04.1940 unfrankiert in BÜSUM aufgegeben:
Die Post erhob, wie per Blaustift vermerkt, das Eineinhalbfache des Portos in Höhe von 6 Pf für eine Postkarte im Fernverkehr gleich "9" Pf als Nachgebühr!
Das Finanzamt mußte diese Nachgebühr nicht bezahlen, weshalb der unfrankierte Beleg an den Absender "Zurück" ging nach BÜSUM, wo die 9 Pf als "Nachgebühr" vom Absender erhoben wurden!
Das Finanzamt hatte, wie vom Absender gewünscht, das rückseitige Formular am 15.04.1940 ausgefüllt und bestätigte somit per offizieller postalischer Annahmeverweigerung dieser Sendung die damit übermittelte Lohnsteueranmeldung!
Liebe Grüße
Rüdiger