Ein Brief im Ortsverkehr kostete während der Gültigkeitsdauer des 10 Pfennig Wertes Heuss III vom Ausgabetag 31.01.1959 an bis zum Ende der Gültigkeit am 31.12.1964 ein Porto von 10 Pfennig, vom 01.03.1963 an galt dieser Ortstarif aber nurmehr innerhalb von Groß-Berlin.
Die Portostufe von 10 Pfennig deckte jedoch nur ein Gewicht bis 20g ab.
War ein Ortsbrief schwerer, dann kostete er bis zu einem Gewicht von 250g 20 Pfennig.
Das Eineinhalbfache des Portounterschiedes in Höhe von 10 Pfennig, also 15 Pfennig, erhob die Post als Nachgebühr, wies diesen Betrag auf der Vorderseite in Blaustift aus und brachte einen Hinweisstempel in Rot an so wie bei diesem Beleg, der im Ortsverkehr von Nürnberg lief:
Liebe Grüße
Rüdiger