Brief, adressiert "An das Finanzamt 8762 Amorbach", freigemacht am 21.01.1964 per Mischfrankatur mit 20 Pf in 876 MILTENBERG:
Der Brief war augenscheinlich für die erste Gewichtsstufe zu schwer und wurde deshalb mit 50 Pf an Nachgebühr belegt, die per Blaustit vermerkt wurden, worauf ein Stempel "Nachgebühr 22. Jan. 1964 a" hinweist.
Das Finanzamt nahm als Empfänger solche mit Nachgebühr belegten Postsendungen wie diese Sendung hier nicht an, sondern verweigerte die Annahme, weshalb ein Zweizeiler in Rot "Wegen Nachgebühr Annahme verweigert" abgeschlagen wurde. Das Finanzamt durfte jedoch den Inhalt des Briefes entnehmen und lediglich der leere Briefumschlag wurde zur Zahlung der Nachgebühr an den Absender zurück geleitet.
Der Nachgebührstempel aus Amorbach wurde also per Blaustift durchkreuzt und der Brief ging am 24.01.1964 nach MILTENBERG "Zurück", worauf ein Stempel mit entsprechender handschriftlicher Ergänzung hinweist.
In Miltenberg wurde am 25.01.1964 ein Stempel "Nachgebühr" abgeschlagen und dem Absender wurde dieser Brief zugestellt, um die 50 Pf Nachgebühr von ihm zu kassieren. Er dürfte dann wohl argumentiert haben, er könne überhaupt nicht verstehen, warum dieser Briefumschlag nun an ihn zurück geleitet wurde und er Nachgebühr dafür zahlen solle, denn er habe den Brief doch korrekt mit 20 Pf freigemacht!
Da die Post in diesem Falle das Gegenteil, nämlich das "ehemalige Übergewicht" dieses Briefes mangels Inhalt nicht mehr beweisen konnte, hatte sie keine Argumente, den Absender dieses Briefes zur Kasse zu bitten.
Schließlich wurde der Nachgebührvermerk "50" mit blauem Kugelschreiber entwertet, damit der Absender für diesen Beleg dann wohl doch keine Nachgebühr zu entrichten hatte und der Absender erhielt den leeren Briefumschlag als sein Eigentum von der Post zurück!
Liebe Grüße
Rüdiger
PS:
So entstehen absolute Ausnahmestücke für eine entsprechende Sammlung!