Foren-Übersicht Fragen und Diskussion Postgeschichte Nachgebühr Portopflichtige Dienstsache Portopflichtige Dienstsachen

Portopflichtige Dienstsachen

Moderator: Rüdiger


Beitrag Mo 23. Mär 2015, 00:17

Beiträge: 14408
Bei diesen zwei Belegen handelt es sich um portopflichtige Dienstsachen, die mit dem einfachen Porto für einen Brief im Fernverkehr in Höhe von 24 Pfennig als Nachgebühr belegt wurden:

IMG_0005 - Kopie.jpg
IMG_0005.jpg
Beide Belege zeigen einen einzeiligen Langstempel "Nachgebühr" in rot, der somit eindeutig Kassel zuzuordnen ist!

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Sa 1. Jan 2022, 23:24

Beiträge: 14408
"Gebührenpflichtige Dienstsache", am 06.03.1946 per Einschreiben ab "Magdeburg 1" mit Absenderstempel "Postamt Magdeburg", freigemacht mit 50 Pf als Mischfrankatur von 8 Postwertzeichen der Freimarken: Provinzwappen, adressiert nach KÖLN:

003 (2).jpg
Ein Brief im Fernverkehr (24 Pf) per Einschreinem (60 Pf) ergab die Portostufe 84 Pf. Da in diesem Falle lediglich 50 Pf in MAGDEBURG frankiert worden waren wurden die verbleibenden 34 Pfennig ohne weitere Gebühren in Köln als Nachgebühr erhoben, worauf ein Stempel "Nachgebühren" hinweist und die der Empfänger bei der Zustellung dieses Briefes zu zahlen hatte.

Rückseitig Ankunftstempel KÖLN 1 vom 14.03.1946:

004 (2).jpg
Liebe Grüße
Rüdiger/Bestand01.01.2022

Beitrag Di 26. Sep 2023, 10:00

Beiträge: 14408
Verwendung eines Vordrucks der Feldpost am 26.08.1948 als Postkarte, aufgegeben als Portopflichtige Dienstsache in (2) FÜRSTENWALDE (SPREE) 1, adresiert nach Berlin W 15:

162.jpg
Das vom Empfänger zu zahlende Porto von 12 Pfennig wurde mit Blaustift vermerkt!

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Mi 31. Jan 2024, 10:54

Beiträge: 14408
Vordruck "Postkarte Gebührenpflichtige Dienstsache" am 28.01.1955 verwendet als Postkarte im Fernverkehr von NÜRNBERG nach Bonn:

003.jpg
Das einfache Porto für eine Postkarte in Höhe von "10" Pf wurde per Blaustift als vom Empfänger zu zahlende "Nachgebühren" ausgewiesen, was ein Hinweisstemel in Rot dokumentiert!

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Di 20. Feb 2024, 16:14

Beiträge: 14408
Portopflichtige Dienstsache per Nachnahme, adressiert nach Freiburg, aufgegeben am 15.02.1899 in BREISACH:

028.jpg
029.jpg
Die Postgebühr für einen Brief im Fernverkehr bis 15 g betrug 10 Pfennig. Hinzu kamen 10 Pf als "Vorzeigegebühr" für die Nachnahme. In diesem Fall wurden 65 Pfenning per Nachnahme erhoben, so daß der Empfänger wie per Blaustift vermerkt "85" Pf an den Zusteller zahlen mußte, um diese Sendung ausgehändigt zu bekommen.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Mi 10. Apr 2024, 09:00

Beiträge: 14408
Vordruck "Postkarte" mit handschriftlichem Vermerk "Gebührenpfl. Dienstsache" am 03.09.1953 verwendet als Postkarte im Fernverkehr von (14b) TUTTLINGEN 2 nach Stuttgart:

001.jpg
Das einfache Porto für eine Postkarte in Höhe von "10" Pf wurde per Blaustift als vom Empfänger zu zahlende "Nachgebühr" ausgewiesen, was ein Hinweisstemel mit Ortsangabe "Stuttgart 1" in Rot dokumentiert!

Liebe Grüße
Rüdiger


Zurück zu Portopflichtige Dienstsache

cron