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Nachfrankaturen

Moderator: Rüdiger


Beitrag Fr 19. Jun 2015, 00:50

Beiträge: 14447
Hier ein Beleg zum Thema "vermiedene Nachgebühr":

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Dieser nach Würzburg adressierte Beleg wurde zunächst am 24.03.1950 in GEROLDSHAUSEN als Drucksache mit einem Postwertzeichen der Dauerserie Bauten der Wertstufe 4 Pfennig freigemacht.

Die Sendung entsprach wohl nicht den Vorgaben an eine Drucksache und wurde somit als Briefsendung eingestuft. Das Porto für einen Brief im Fernverkehr betrug 20 Pfennig, weshalb der Beleg dem Absender zurück gegeben wurde, damit dieser 16 Pfennig an Porto nachfrankierte und die Sendung erneut aufgab. Die Nachfrankatur wurde am 25.03.1950 ebenfalls in GEROLDSHAUSEN per Tagesstempel entwertet.

Da für eine Briefsendung im Unterschied zu einer Drucksache zu dieser Zeit auch das Verkleben einer Zwangszuschlagsmarke NOTOPFER BERLIN obligatorisch war wurde auch diese hier verklebt und ebenfalls per Tagesstempel GEROLDSHAUSEN am 25.03.1950 entwertet. Bei der hier benutzten Marke handelt es sich um ein deutlich nach rechts oben dezentriertes Exemplar.

So wird ein auf den ersten Blick völlig unscheinbarer Beleg aus einer Grabbelkiste mit einer Mischfrankatur bei genauerer Betrachtung zu einem überaus interessanten Fundstück!

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Mo 17. Jul 2017, 22:07

Beiträge: 14447
Aus dem heutigen Posteingang meines Nachbarn stammt dieser interessante Beleg, der als Maxibrief mit den maximalen Abmessungen 353 mm x 250 mm leider zu groß für meinen DIN A4 Scanner ist:

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Der Beleg wurde vom Zusteller bei uns abgegeben, da unser Nachbar heute nicht zu Haue war. Ich übergab ihm den Beleg heute Abend mit der Bitte, den Umschlag vorsichtig zu öffnen und mir zu überlassen.

Der Brief wurde als Maxibrief portorichtig per EF mit 2,60 € freigemacht und die EF wurde am 14.07.2017 im BZ 70 per Handrollstempel entwertet.

Mit einer Länge von 353 mm sowie einer Breite von 250 mm entspricht der Beleg exakt den maximalen Vorgaben für einen Maxibrief. Da in diesem Umschlag "Wäsche zum Wohlfühlen" verschickt wurde erreichte der Beleg eine Höhe von mehr als 50 mm.

Für nationale Maxibriefe, die die Maximalmaße überschreiten, erhebt die Post ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 2,20 €!

Dieser Brief wurde daher, nachdem die Überschreitung der für einen Maxibrief maximalen Höhe im BZ 70 erkannt wurde, zur Ergänzung der Freimachung um 2,20 € an den Absender zurück geleitet. Dazu wurde über den Adreßaufkleber ein entsprechender Aufkleber "Deutsche Post" angebracht, von dem rechts vom Adreßaufkleber nur noch ein kleiner Rest auf dem Beleg übrig geblieben ist.

Der Absender frankierte, wie von der Post gefordert, 2,20 € in Form von Postwertzeichen der Dauerserie Blumen nach, trennte den Großteil des Klebezettels der Post ab und gab den Brief erneut auf.

Die zusätzliche Frankatur wurde am 16.07.2017 im BZ 70 per Handrollstempel entwertet und der Beleg wurde heute, 17.07.2017, zugestellt.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Di 14. Sep 2021, 19:11

Beiträge: 14447
Dieser Luftpostbrief aus den USA in die Schweiz war am 20.11.1941 in Philadelphia nicht ausreichend frankiert worden und wurde deshalb an den Absender zurück geleitet mit der Bitte, die fehlende Frankatur zu ergänzen. Nachdem der Absender das getan hatte übergab er den Brief am 22.11.1941 in PALMYRA in New Jersey erneut der Post:

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Der Auslandsbriefprüfstelle = ABP in Frankfurt wurde der Kennbuchstabe "e" zugeordnet. Die ABP wurde im Herbst 1939 im Gesellschaftssaal des Zoos eingerichtet und war bis März 1943 für Sendungen in die Schweiz zuständig.

Von der ABP Frankfurt zensurierte Postsendungen wurden von Januar 1941 bis März 1943 mit diesem Handprüfstempel versehen, 34 mm Durchmesser, großer Kennbuchstabe "e" über "o d", "Geprüft" 17 mm lang, "t" von "Geprüft" mit Abstrich, der zunächst in Blau oder in Violett, ab April 1941 dann, wie bei diesem Beleg zu sehen, in Rot abgeschlagen wurde.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Do 11. Nov 2021, 00:54

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Formular "Ergänzung der Freimachung von Briefsendungen nach dem Ausland", laut Druckvermerk im Juni 1969 in einer Auflage von 1 460 000 Stück hergestellt, verwendet am 14.08.1971 beim Postamt 675 KAISERSLAUTERN 1:

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Demnach war eine 30 Gramm schwere Briefsendung per Eilboten nach Belgien lediglich mit 160 Pfennig freigemacht worden, das korrekte Porto betrug jedoch 250 Pfennig. Die Post frankierte die somit fehlenden 90 Pfennig auf dem Brief nach und erhob diesen Betrag ohne weitere Gebühren mit dieser Postsache beim Absender als Nachgebühr.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag So 21. Nov 2021, 17:05

Beiträge: 14447
Dieser Brief wurde am 18.10.1941 mit 12 Pfennig frankiert in Hof an der Saale aufgegeben:

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Da der Brief ins Ausland adressiert war betrug das Briefporto nicht 12 Pfennig, sondern 25 Pfennig!

Der Brief wurde daher von der Post zur Ergänzung der Frankatur an den Absender zurück geleitet, von diesem mit weiteren 13 Pfennig frankiert und erneut der Post in Hof übergeben. Die ergänzte Frankatur wurde in Hof am 28.10.1941 per Tagesstempel entwertet und der Brief wurde nunmehr der Auslandsbriefprüfstelle in Frankfurt zugeleitet, wo er rückseitig geöffnet und nach erfolgter Prüfung mit einem Verschlußstreifen, EV3.2, wieder verschlossen wurde, was ein Prüfstempel, EP3.5, dokumentiert.

Der Einsatz des Maschinenstempels ist ebenfalls sehr interessant:

Um unerwünschte Literatur aus den privaten Bibliotheken der Bürger zu entfernen, wurden Büchersammlungen für die deutsche Wehrmacht inszeniert. Verschiedene Themen missbilligte die NSDAP in der deutschen Unterhaltungsliteratur – soziale Unterschiede, Trennungen und Scheidungen, oder auch das Schicksal unehelicher Mütter – weil sie „das natürliche, gesunde und durch die nationalsozialistische Gemeinschaft gerade ausgerichtete Lebensgefühl des Lesers erschüttern“, so die Begründung.

Liebe Grüße
Rüdiger2311

Beitrag So 5. Dez 2021, 12:16

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Formular "Ergänzung der Freimachung von Briefsendungen nach dem Ausland", laut Druckvermerk im Juni 1967 in einer Auflage von 1 022 000 Stück hergestellt, verwendet am 30.12.1967 beim Postamt 68 MANNHEIM 2:

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Demnach war eine Briefsendung nach Pully in der Schweiz nur mit 50 Pfennig freigemacht worden, das korrekte Porto betrug jedoch 80 Pfennig. Die Post frankierte die somit fehlenden 30 Pfennig auf dem Brief nach und erhob diesen Betrag ohne weitere Gebühren mit dieser Postsache beim Absender als Nachgebühr.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag So 5. Dez 2021, 13:12

Beiträge: 14447
Formular "Ergänzung der Freimachung von Briefsendungen nach dem Ausland", laut Druckvermerk im April 1953 in einer Auflage von 520 000 Stück hergestellt, verwendet am 17.04.1954 beim Postamt HANNOVER 2:

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Demnach war eine Postkarte nach Innsbruck/Tirol nur mit 10 Pfennig statt mit 20 Pfennig freigemacht worden. Die Post frankierte im Postamt HANNOVER 2 die somit fehlenden 10 Pfennig nach und erhob diesen Betrag ohne weitere Gebühren mit dieser Postsache beim Absender als Nachgebühr, worauf ein zweizeiliger Rahmenstempel "Nachgebühr / d" hinweist.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag So 5. Dez 2021, 18:33

Beiträge: 14447
Formular "Ergänzung der Freimachung von Briefsendungen nach dem Ausland", laut Druckvermerk im April 1958 in einer Auflage von 577 000 Stück hergestellt, verwendet am 26.11.1959 beim Bahnpostamt Köln:

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Im "ZUG 3049 KÖLN - HAMBURG" wurde am 26.11.1959 festgestellt, dass ein Brief nach Dänemark nur mit 20 Pfennig statt mit 40 Pfennig freigemacht worden war. Der Fehlbetrag von 20 Pfennig wurde nachgeklebt und mit dieser Karte am 07.12.1959 vom Postamt KÖLN 12 als Nachgebühr erhoben. Am 08.12.1959 wurde am Empfangsort vorderseitig ein Hinweisstempel "Nachgebühr 6" in Rot angebracht.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Mo 6. Dez 2021, 00:06

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Formular "Ergänzung der Freimachung von Briefsendungen nach dem Ausland", laut Druckvermerk im Oktober 1955 in einer Auflage von 930 000 Stück hergestellt, verwendet am 31.03.1956 beim Bahnpostamt 16 in Hannover:

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Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag So 12. Dez 2021, 13:33

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Formular "Ergänzung der Freimachung von Briefsendungen nach dem Ausland", laut Druckvermerk im Juni 1970 in einer Auflage von 1 474 000 Stück hergestellt, verwendet am 19.09.1973 beim Postamt 21 HAMBURG 90:

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Eine eingelieferte Briefsendung in die Schweiz wog "27 g" und kostete daher 130 Pfennig an Porto.

Freigemacht war die Sendung jedoch lediglich mit 60 Pfennig, weshalb die Post die fehlenden 70 Pfennig nachfrankierte und mit dieser Karte als Nachgebühr beim Einlieferer nachforderte!

Liebe Grüße
Rüdiger

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