Dieser am 30.05.2000 aufgegebene Brief hätte eigentlich mit Nachgebühr belegt werden müssen:
Zwar wurde der Beleg als Standardbrief portorichtig mit 110 Pf frankiert, die 10 Pf Marke MiNr. 374 war aber nur bis zum 31.12.1963 gültig gewesen.
Diese längst ungültige Marke hätte nicht gestempelt werden dürfen, sondern sie hätte zur Kenntlichmachung der Ungültigkeit mit Blaustift umrahmt werden müssen.
Beim Empfänger wäre dann die Zahlung einer Nachgebühr gefordert worden.
Da jedoch bei der Einlieferung in der Postfiliale 64579 GERNSHEIM, Kennung "zy" die Ungültigkeit der Marke MiNr. 374 nicht erkannt wurde lief dieser Beleg ohne Beanstandung bis zum Empfänger durch!
Liebe Grüße
Rüdiger