Dieser nach Zürich adressierte Brief wurde in 83 BARGEMON in Frankreich am 18.08.1986 lediglich mit 2,20 Francs freigemacht:
Das korrekte Porto für einen Brief aus Frankreich in die Schweiz betrug 2,50 Francs, weshalb ein Taxvermerk "T" mit Bruchstrich angebracht wurde, wobei als Zähler die fehlenden "30" Centimes und als Nenner "340" Centimes als das für einen Brief ins Ausland geltende Porto eingesetzt wurden.
In der Schweiz wurde dieser Bruch umgerechnet in den vom Empfänger als Nachporto zu zahlenden Betrag von "-,60" Franken, die handschriftlich ausgewiesen wurden.
Postwertzeichen wurden in diesem Fall nicht verklebt, da es sich um eine Postfachadresse handelte und der Empfänger das Nachporto bar bezahlen mußte, um diesen Brief ausgehändigt zu bekommen!
Liebe Grüße
Rüdiger