Der folgende Beleg stellt bezüglich einer plausiblen Erklärung eine echte Herausforderung dar, aber ich versuche einfach mal eine Deutung.
Dieser Beleg vom 22.03.1987 stellt einen vorgedruckten Briefumschlag dar, wie er als Werbeantwort eigentlich unfrankiert vom Absender hätte abgeschickt werden sollen:
Der Empfänger wollte nach Möglichkeit jedoch vermeiden, dass der Absender diesen Brief unfrankiert aufgab, und wählte daher den Text "Bitte mit 80 Pfennig freimachen, falls Marke zur Hand."
Ich vermute, dass diese 80 Pfennig vom Absender auch brav verklebt worden waren, wobei ein Postwertzeichen zu 50 Pfennig dann auf dieses Textfeld geklebt worden ist. Dieses Postwertzeichen ist jedoch von diesem Beleg abgefallen, bevor der Beleg durch die automatische Anlage lief, wo der Maschinenstempel abgeschlagen wurde, denn man erkennt noch Kleberreste an dieser Stelle des Umschlags.
Die Post stellte fest, dass diese Sendung über 20 g wog, somit der zweiten Gewichtsstufe entsprach, und vermerkte handschriftlich eine "2".
Der Beleg wurde so behandelt, als ob ursprünglich ein Postwertzeichen zu 50 Pfennig verklebt worden wäre, das abgefallen ist.
Für die zweite Gewichtsstufe betrug das Porto 130 Pfennig statt 80 Pfennig für einen Standardbrief.
Zu den 50 Pfennig Fehlporto kamen 60 Pfennig als die zu dieser Zeit übliche Einziehungsgebühr für eine mit Nachgebühr belegte Sendung, d.h. der Sendung wurde der Status einer Werbeantwort aberkannt.
Liebe Grüße
Rüdiger