Hier eine Werbeantwort aus dem Protektorat Böhmen und Mähren.
Das Erscheinungsbild musste wie beim abgebildeten Beleg aussehen, nur die Firmenanschrift war je nach Benutzer unterschiedlich.
Die Werbeantwort gab es im Protektorat Böhmen und Mähren ab dem 01.04.1942, davor gab es die Geschäftsantwortsendungen die ein anderes einheitliches Erscheinungsbild hatten (Abbildung folgt in einem andern Beitrag), das noch aus der Zeit der Tschechischslovakischen Post stammte.
Die Nachgebühr auf dem Beleg wurde mit Portomarken erhoben, diese konnten nur bis Ende 1942 verwendet werden. Der Beleg wurde mit einer Nachgebühr von 1,50K belegt. 1,20K einfache Nachgebühr für Fernbrief 1. Gewichtsstufe + 30h für die Sendungsform Brief. Bei einer normalen Briefsendung wäre das Strafporto das 1,5 fache des fehlenden Portos gewesen, also 1,80K.