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Werbeantwort

Die "Werbeantwort" ist eine spezielle Versendungsform, die es dem Empfänger ermöglicht, seine Kunden und Interessenten gezielt anzuschreiben und diesen dabei ein als "Werbeantwort" vorbereitetes Antwortelement als Brief oder Postkarte, früher auch als Drucksache oder Briefdrucksache, beizulegen, um so möglichst eine Reaktion des Adressaten zu erreichen. Ob Informationsanforderung, Zusendung von Daten oder die Teilnahme an Gewinnspielen - mit der WERBEANTWORT fordert der Empfänger seine Kunden und Interessenten zum Handeln auf und übernimmt die Kosten für unfrankierte oder teilfrankierte Rücksendungen, die die Post als Nachgebühr beim Empfänger der "Werbeantwort" einzieht.

Moderator: Rüdiger


Beitrag So 12. Jul 2015, 12:00

Beiträge: 14407
Hier eine Werbeantwort in Form einer Postkarte, voradressiert nach Osnabrück, die am 21.03.1959 unfrankiert in BEUREN über HERMESKEIL aufgegeben wurde:

IMG.jpg
Es wurde dem Porto für eine Postkarte im Fernverkehr entsprechend eine Nachgebühr in Höhe von "10" Pfennig ausgewiesen, worauf ein dreizeiliger Stempel "Nachgebühr 23.3.59 5 a" hinweist.

Mit der Amtsblattverfügung vom 05.12.1958 wurde Form und Text der hinweisenden Nachgebührstempel vereinheitlicht. Vorgeschrieben wurde die Rahmengröße und das Wort "Nachgebühr". Ausserdem mußte der Stempel ein verstellbares Datum und einen auswechselbaren Kennbuchstaben haben.

Solche vereinheitlichten Stempel wurden dann nach und nach im Postdienst eingeführt.

Bei diesem Stück vom 23.03.1959 handelt es sich um die früheste Verwendung eines solchen dreizeiligen hinweisenden Nachgebührstempels, die mir bisher bekannt ist!

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Do 16. Jul 2015, 21:37

Beiträge: 14407
Werbeantwort, am 28.11.1959 unfrankiert aufgegeben in OSTERODE(HARZ):

IMG - Kopie.jpg
Als Postkarte im Fernverkehr korrekt mit dem dafür geltenden Porto in Höhe von "10" Pfennig als Nachgebühr belegt, worauf ein dreizeiliger Nachgebührstempel vom 30.11.1959 hinweist.

Am Zustellort laut handschriftlichem Vermerk "ON" = "Ohne Nachgebühr" an den Empfänger ausgeliefert, da dieser als Großversender solcher Werbeantworten selbstverständlich die anfallenden Nachgebührbeträge gesammelt mit der Post abrechnete.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Do 16. Jul 2015, 21:44

Beiträge: 14407
Vordruck einer "Bestellkarte" als "Drucksache" aus der frühen Zeit der Bundesrepublik, in der dafür bis zum 30.06.1954 "4 Pfg. Porto" galt:

IMG_0001.jpg
Ab dem 01.07.1954 galt für eine Standarddrucksache ein Porto von 7 Pfennig.

Dieser am 03.07.1954 in Cham aufgegebene Beleg wurde nicht als Werbeantwort, sondern als unfrankiert aufgegebene Standarddrucksache behandelt, und es wurde daher das Eineinhalbfache des Fehlportos in Höhe von 7 Pfennig = 10,5 Pfennig, aufgerundet zu "11" Pfennig, als Nachgebühr erhoben, worauf ein roter Nachgebührstempel hinweist.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Do 16. Jul 2015, 21:49

Beiträge: 14407
Diese "Bestellkarte" wurde nicht wie vorgedruckt als Drucksache zu 7 Pfennig Porto gewertet, sondern als Postkarte im Fernverkehr zu "10" Pfennig:

IMG.jpg
Auch dieser Beleg wurde von der Post nicht als Werbeantwort akzeptiert, sondern entsprechend einer Postkarte im Fernverkehr, für die ein Porto in Höhe von 10 Pfennig galt, mit dem Eineinhalbfachen des Fehlportos, also "15" Pfennig, an Nachgebühr belegt, worauf auch in diesem Falle ein roter Nachgebührstempel hinweist.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Sa 4. Nov 2017, 11:31

Beiträge: 1
Hier eine Werbeantwort aus dem Protektorat Böhmen und Mähren.
Das Erscheinungsbild musste wie beim abgebildeten Beleg aussehen, nur die Firmenanschrift war je nach Benutzer unterschiedlich.
Die Werbeantwort gab es im Protektorat Böhmen und Mähren ab dem 01.04.1942, davor gab es die Geschäftsantwortsendungen die ein anderes einheitliches Erscheinungsbild hatten (Abbildung folgt in einem andern Beitrag), das noch aus der Zeit der Tschechischslovakischen Post stammte.

Werbeantwort.jpg


Die Nachgebühr auf dem Beleg wurde mit Portomarken erhoben, diese konnten nur bis Ende 1942 verwendet werden. Der Beleg wurde mit einer Nachgebühr von 1,50K belegt. 1,20K einfache Nachgebühr für Fernbrief 1. Gewichtsstufe + 30h für die Sendungsform Brief. Bei einer normalen Briefsendung wäre das Strafporto das 1,5 fache des fehlenden Portos gewesen, also 1,80K.

Beitrag So 24. Dez 2023, 10:09

Beiträge: 14407
Werbeantwort, am 17.11.1960 unfrankiert aufgegeben in (22a) METTMANN 1:

018.jpg
Als Postkarte im Fernverkehr korrekt mit dem dafür geltenden Porto in Höhe von "10" Pfennig als Nachgebühr belegt, worauf ein dreizeiliger Nachgebührstempel vom 18.11.1960 hinweist.

Liebe Grüße
Rüdiger

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