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Alliierte Rheinlandbesetzung

Die alliierte Rheinlandbesetzung war eine Folge des Ersten Weltkriegs. Schon im Waffenstillstand von Compiègne vom 11.11.1918 musste die provisorische Reichsregierung einwilligen, dass Truppen der Siegermächte die linksrheinischen Gebiete und vier rechtsrheinische „Brückenköpfe“ mit je 30 Kilometer Radius um Köln, Koblenz, Mainz und 10 Kilometer Radius um Kehl besetzten. An die Grenze der Besatzungszone schloss sich noch ein 10 Kilometer breiter Streifen als entmilitarisierte Zone an. Der Versailler Vertrag von 1919 wiederholte diese Bestimmungen, befristete die Anwesenheit der fremden Truppen aber auf 15 Jahre. Zweck der Besetzung war einerseits, Frankreich Sicherheit vor einem erneuten deutschen Angriff zu verschaffen, andererseits eine Bürgschaft für die zu erbringenden deutschen Reparationsverpflichtungen zu haben. Nachdem diese mit dem Young-Plan scheinbar erreicht worden war, wurde die Rheinlandbesetzung zum 30.06.1930 vorzeitig beendet.
Die Verwaltung der besetzten Rheinlande unterstand der Interalliierten Rheinlandkommission mit Sitz beim Oberpräsidium der Rheinprovinz in Koblenz.

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