Blindensendungen werden portofrei befördert.
Als Blindensendungen können versandt werden:
Schriftstücke in Blindenschrift (Braille-Schrift),
für Blinde bestimmte Tonaufzeichnungen oder sonstige Magnetträger, deren Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt ist oder in deren Auftrag der Versand erfolgt,
Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift, wenn sie von einer anerkannten Blindenanstalt an Blinde versandt werden.
Die Umhüllung von Blindensendungen darf grundsätzlich nicht verschlossen sein. Zudem wird jede Sendung oberhalb der Anschrift mit dem Vermerk "Blindensendung" gekennzeichnet. Die Kennzeichnung für den Versand ins Ausland lautet „Blindensendung/Cécogramme“.
Hier eine Blindensendung von Soest nach Düren.